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Nachrichten


Berlin. Die Bundesregierung will homosexuelle Soldaten der Bundeswehr und der früheren Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR rehabilitieren und entschädigen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, alle wehrdienstrechtlichen Verurteilungen von Soldaten in beiden deutschen Armeen wegen ihrer homosexuellen Orientierung, wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität per Gesetz außer Kraft zu setzen. Am 26. April kam es im Rahmen der 87. Sitzung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages deshalb bei diesem Vorhaben zu einer öffentlichen Anhörung. Alle geladenen Sachverständigen sprachen sich bei der rund vierstündigen Anhörung, die unter Vorsitz des SPD-Politikers Wolfgang Hellmich stattfand, ausdrücklich für die Regierungsinitiative aus.

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Berlin. Seit 2014 wird in Deutschland leidenschaftlich und kontrovers über die Beschaffung und den Einsatz von bewaffneten Drohnen durch die Bundeswehr diskutiert. Laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2018 soll das Parlament über die Beschaffung der Bewaffnung erst nach „ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ entscheiden. Am 5. Oktober nun wird der Verteidigungsausschuss eine öffentliche Anhörung zum Themenkomplex „Bewaffnung der Bundeswehr mit Drohnen“ durchführen.

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Berlin. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages hat am Montag dieser Woche (29. Juni) zum vierten Mal in seiner Geschichte die Spitzen der Nachrichtendienste des Bundes in einer öffentlichen Anhörung befragt. Auskunft über die Arbeit ihres Dienstes und über aktuelle nachrichtendienstliche Schwerpunkte gaben Bruno Kahl (Präsident des Bundesnachrichtendienstes, BND), Thomas Haldenwang (Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, BfV) und Christof Gramm (Präsident des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst, MAD). Das Fazit dieser Anhörung: In allen Bereichen des Extremismus haben die Dienste eine gestiegene Gewaltbereitschaft ausgemacht.

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Berlin. „Das Parlamentarische Kontrollgremium führt einmal jährlich eine öffentliche Anhörung der […] Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes durch.“ So steht es im Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (§ 10, Absatz 3). Die diesjährige Anhörung findet am letzten Montag dieses Monats (29. Juni) statt. Veranstaltungsort: Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin. Die Sitzung unter Leitung des CDU-Politikers Armin Schuster beginnt um 10 Uhr und dauert voraussichtlich drei Stunden.

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Berlin. Die aktuellen Entwicklungen im Bereich letaler autonomer Waffensysteme stehen im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch kommender Woche (6. November) in den Räumen des Deutschen Bundestages. Im Parlamentsgebäude „Paul-Löbe-Haus“ tagt unter Leitung von Matthias Höhn (Die Linke) der Unterausschuss „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“. Erörtert werden soll bei dieser Sitzung auch „die Rolle Deutschlands im Kontext internationaler Bemühungen zur Prohibition oder Restriktion“ solcher Waffensysteme.

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