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Nachrichten


Berlin. Mit seinem Namen ist der Begriff „Armee der Einheit“ auf das Engste verbunden, ja er war ein „Botschafter der Einheit“ schlechthin. Mit einer Trauerfeier im evangelischen Dom in Berlin und mit militärischem Ehrengeleit der Bundeswehr wurde am heutigen Freitag (22. Februar) der frühere Innensenator von Brandenburg, Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung und Heeresinspekteur Jörg Schönbohm verabschiedet. Seine Partei, die Brandenburger CDU, hatte ihren Ehrenvorsitzenden am 8. Februar in einem Nachruf mit den Worten gewürdigt: „Seine Verdienste als Bundeswehrgeneral um die Deutsche Einheit und als Politiker um das Land Brandenburg machen ihn als einen der großen Deutschen der Nachkriegsgeschichte unvergessen.“ Schönbohm war am 7. Februar im Alter von 81 Jahren in Kleinmachnow bei Berlin verstorben.

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Osnabrück/Potsdam. Bei der im Juli vergangenen Jahres gegründeten „Ansprechstelle für militärhistorischen Rat“ (AmR) sind bislang 62 Anfragen mit Bezug auf Wehrmachtsdevotionalien und Kasernennamen eingegangen. Dies erfuhr die Neue Osnabrücker Zeitung auf Anfrage. In der heutigen Ausgabe der Zeitung (3. März) heißt es unter anderem: „Im Mittelpunkt standen ebenfalls Auskunftsersuchen zum Umgang mit dem Gedenken an Opfer des Nationalsozialismus, namentlich der Angehörigen des militärischen Widerstandes.“

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Bonn/Berlin. In Berlin hat sich in diesen Tagen der Stiftungsrat der „Deutschen Härtefallstiftung“ konstituiert. Die in Bonn ansässige Stiftung ist die Rechtsnachfolgerin der „Treuhänderischen Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen NVA“ (NVA: Nationale Volksarmee der DDR). Die Einrichtung hatte seit 2012 aktive und ehemalige Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer von Bundeswehr und NVA sowie deren Angehörige und Hinterbliebene mit rund 2,77 Millionen Euro unterstützt. In 150 Fällen konnte geholfen werden.

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München/Berlin. Wie viele Soldaten und Zivilangestellte der Bundeswehr und der NVA mit Radaranlagen zu tun hatten, dabei teilweise der Hochfrequenz- und der Röntgenstrahlung der Geräte ausgesetzt waren und später an Krebs erkrankten, wird sich wohl nie genau ermitteln lassen. Der Spiegel beispielsweise schätzte vor Kurzem, dass „Tausende frühere Bundeswehr-Mitarbeiter Krebs bekommen haben“. Bereits im Juni 2006 hatte der Deutsche Bundeswehr-Verband in seiner Mitgliederzeitschrift Die Bundeswehr darüber berichtet, dass zum damaligen Zeitpunkt die Streitkräfte bei 679 von 3500 Stellern eines Entschädigungsantrags den Zusammenhang einer Krebserkrankung mit ihrer dienstlichen Tätigkeit anerkannt hatten. Jetzt hat auch ein an Krebs erkrankter früherer Radarmechaniker der deutschen Luftwaffe nach jahrelangem Kampf gegen Bürokratie und Sachverständigentum einen Sieg vor Gericht errungen. Die Bundeswehr muss nach einem Urteil des 15. Senats des Bayerischen Landessozialgerichts das Nierenkarzinom des Mannes als Schädigungsfolge seines Militärdienstes anerkennen.

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