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Berlin. Reservisten sollen in Zukunft bei Wehrübungen angemessen entlohnt werden. Dies sieht das „Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften“ vor, das die Bundesregierung am 13. Februar verabschiedet hat. Ein Schwerpunkt der Gesetzesinitiative ist die Anpassung der Mindestbeträge für wehrübende Reservisten an die Nettobezüge der aktiven Berufs- und Zeitsoldaten. Wie ist nun der Sachstand dieses Gesetzgebungsverfahrens?

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Berlin. Gute Nachrichten für Reservisten – wahrscheinlich erhalten sie bei Wehrübungen bald mehr Geld. Die Bundesregierung hat am 13. Februar die Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes verabschiedet. Ein Schwerpunkt der Initiative ist die Anpassung der Mindestbeträge an die Nettobezüge der aktiven Berufs- und Zeitsoldaten. Das „Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften“ liegt mittlerweile dem Bundesrat vor; der Regierungsentwurf wurde dort allerdings noch nicht behandelt. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig, deshalb muss sich später auch der Deutsche Bundestag damit befassen. Mit dem Inkrafttreten ist frühestens im Juli dieses Jahres zu rechnen.

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Berlin. Beamte und Soldaten, die Schicht- und Wechselschichtdienst leisten, erhalten für die damit verbundenen Belastungen einen finanziellen und zeitlichen Ausgleich. Eine Abgeltung für vergleichbar belastende Dienste außerhalb eines bestimmten Schichtmodells war bislang nicht vorgesehen oder nur eingeschränkt möglich.

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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wurden bislang als Aktive von der Bundeswehrverwaltung und nach Dienstzeitende von den zuständigen Länderbehörden versorgt. Dies soll und wird sich nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2015 ändern.

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