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Nachrichten


Berlin. Als zum 1. Juli 2011 die Allgemeine Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt wurde, da war die Bundeswehr gezwungen, sich aktiv um Personal zu bemühen. Der Kampf um „die besten Köpfe“ (und die Herzen) auf dem Arbeitsmarkt und an den Hochschulen – immer in scharfer Konkurrenz zur Wirtschaft – verlangte plötzlich offensive, hochprofessionelle Konzepte und Kampagnen für die militärische Nachwuchswerbung. Nun, nach knapp fünf Jahren, ist es schon gute parlamentarische Tradition, dass die Bundestagsfraktion der Linken Details über den „Umfang von Werbemaßnahmen der Bundeswehr“ im abgelaufenen Jahr wissen will. Und Tradition ist es mittlerweile auch, dass die Bundesregierung in jeder ihrer Antworten seit Umwandlung der Bundeswehr in eine Freiwilligenarmee mit Zeit- und Berufssoldaten sowie freiwilligen Wehrdienst Leistenden die Fragesteller auf einen wichtigen Umstand hinweisen muss.

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Berlin/Düsseldorf. „Grünzeug ist auch gesund für deine Karriere“ oder „Bei uns geht es ums Weiterkommen. Nicht nur ums Stillstehen“ – mit solch provokanten Botschaften will die aktuelle Arbeitgeberkampagne der Bundeswehr potenziellen Nachwuchskräften Entscheidungsimpulse geben. Die Kampagne, die am 2. November unter dem Motto „Mach, was wirklich zählt“ gestartet worden ist, fokussiert auf zwei Bereiche. Zum einen auf den sinnstiftenden Dienst an der Gesellschaft, zum anderen auf die vielen qualifizierenden Ausbildungsmöglichkeiten in der Truppe. Der Potsdamer Bundestagsabgeordnete Norbert Müller (Die Linke) wollte jetzt von der Bundesregierung Einzelheiten zu der militärischen Nachwuchswerbung erfahren.

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Berlin. Die Bundestagsfraktion der Linken beobachtet die Nachwuchswerbung und die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr seit Jahren schon mit wachsender Abneigung. Die Parlamentarierin Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, kommentierte am 14. April Informationen der Bundesregierung zum Thema „Umfang von Werbemaßnahmen der Bundeswehr im Jahr 2014“ denn auch entsprechend rigide. „Die hohe Intensität der militärischen Werbung läuft auf eine weitere Militarisierung der Gesellschaft hinaus“, so Jelpke. Und weiter: „Militärische Indoktrination und Werbung für eine militarisierte Außenpolitik haben auf Schulhöfen und in Klassenzimmern nichts zu suchen. Schulhöfe und Klassenzimmer dürfen keine Rekrutierungsbüros, sie sollten vielmehr Orte friedenspolitischer Diskussion sein.“ Die Bundesregierung hält dagegen und erinnert an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977. Darin sei klargestellt worden, dass die „Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften […] nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig“ sei. Die Informationsarbeit der Bundeswehr trage dieser Notwendigkeit Rechnung. Davon abzugrenzen sei die Personalwerbung der Streitkräfte, so die Bundesregierung weiter. Diese „personalwerblichen Maßnahmen“ ergreife die Bundeswehr wie jeder andere Arbeitgeber auch, um „interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Bild von der Vielfalt der attraktiven beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven in ihrem Aufgabenbereich zu vermitteln“.

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Berlin. Die Allgemeine Wehrpflicht ist in Deutschland seit fast zwei Jahren Geschichte. Am 24. März 2011 hatte der Bundestag diese Wehrform mit großer Mehrheit (zum 1. Juli) ausgesetzt. Der Wehrdienst war nach dem Ende des Ost-West-Konflikts mehrfach verkürzt worden, am Ende dauerte er nur noch sechs Monate, Wehrgerechtigkeit war da nicht mehr möglich. Dem Zwang folgte das Prinzip der Freiwilligkeit: am 4. Juli 2011 begrüßte Verteidigungsminister Thomas de Maizière in der Julius-Leber-Kaserne in Berlin persönlich die ersten Freiwillig Wehrdienst Leistenden. Mit Handschlag…

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