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Nachrichten


Berlin/Köln. Der Militärische Abschirmdienst – kurz MAD – hat im Jahr 2019 im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung mit der Zielsetzung der Bekämpfung des politischen Extremismus innerhalb der Bundeswehr die sogenannte „Farbenlehre“ entwickelt. Dazu wurde die farbliche Kategorisierung der fehlenden Verfassungstreue mit der Farbkennung „ORANGE“ geschaffen. Die Begründung des MAD dafür war und ist, dass die in § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fixierte Definition des politischen Extremismus nicht ausreichend sei, um die in § 1 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) festgelegten Aufgaben erfüllen zu können. Die AfD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte und Gerold Otten befassten sich in einer Kleinen Anfrage näher mit der MAD-„Farbenlehre“.

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Berlin/Köln. Mit der Personalsituation des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und der fachlichen Qualifizierung seiner Mitarbeiter befasst sich eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte und Gerold Otten. Wie aus der Antwort der Bundesregierung vom 18. Juli hervorgeht, haben seit 2017 deutlich mehr als 500 zivile und militärische Kräfte ihren Dienst beim MAD angetreten.

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Berlin. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages ist am gestrigen Donnerstag (24. März) zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Die Sitzung wurde geleitet von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas. Zu seinem Vorsitzenden bestimmte das Gremium den schleswig-holsteinischen Abgeordneten Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Stellvertretender Vorsitzender ist Roderich Kiesewetter (CDU), der das PKGr zuvor geleitet hatte. Von Notz war zuvor Kiesewetters Stellvertreter gewesen.

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Hamburg/Berlin. Marcel Bohnert, Oberstleutnant des Deutschen Heeres, ist vom Verdacht, mit Rechtsradikalen zu sympathisieren, freigesprochen worden. Dies war ihm im Juli 2020 wegen angeblicher „Likes“ für Rechtsextreme im sozialen Netzwerk Instagram in der Medienberichterstattung vorgeworfen worden. Nun hat die Bundeswehr die Ermittlungen gegen den Offizier eingestellt, weil „kein Dienstvergehen“ nachgewiesen werden konnte.

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Berlin/Hamburg/München. Etwa 94 Prozent der Bundeswehrangehörigen verfügen nach Angaben des Verteidigungsministeriums über eine vollständige Immunisierung gegen das Coronavirus. Es handele sich hierbei beispielsweise um mindestens zweifach geimpfte Personen oder um Personen, die nach einer COVID-19-Erkrankung genesen sind und außerdem noch eine Folgeimpfung haben, so das Ministerium. Die Coronavirus-Impfung ist für alle Bundeswehrsoldaten verpflichtend, es gilt die sogenannte Duldungspflicht. Wer die Impfung verweigert, muss mit dienstrechtliche Folgen rechnen.

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