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Nachrichten


Düsseldorf/Berlin. Ein 27 Jahre alter Stabsunteroffizier aus Solingen war von der Bundeswehr zum 30. November 2013 wegen dreier Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug entlassen worden. Dagegen hatte der frühere Zeitsoldat, der sogar für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen gewesen war, vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf geklagt. Wie die zehnte Kammer des Gerichts, die unter anderem für Soldatenrecht zuständig ist, nun am heutigen Mittwoch (25. Januar) entschied, war die Entlassung rechtmäßig. Die Anrede anderer Soldaten als „Juden“, das Anfertigen eines Hakenkreuzes mit Kabelbindern im Unterricht sowie die Bezeichnung eines dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als „Nigger“ rechtfertigten die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit, erklärte Verwaltungsrichter Dr. Robert Bach in seiner Urteilsbegründung.

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Berlin/Wien. Ab dem 1. Juli 2017 muss sich jeder Bewerber bei der Bundeswehr einer einfachen Sicherheitsüberprüfung durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) unterziehen. Das sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines „16. Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes“ vor, der am Donnerstag dieser Woche (10. November) in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll. In der Begründung der Regierung heißt es unter anderem: „Aktuell liegen Hinweise vor, dass islamistische Kreise versuchen, sogenannte ,Kurzzeitdiener‘ in die Bundeswehr zu bringen, damit sie eine Ausbildung [in der Handhabung und im Gebrauch von Kriegswaffen] erhalten.“ Wie berechtigt dieses Gesetzesvorhaben ist, zeigen alarmierende Vorfälle: In der Truppe wurden bereits etliche Islamisten vom MAD enttarnt, ein deutschsprachiges Dschihad-Magazin fordert von seinen Lesern einen Beitrag zum sogenannten „Heiligen Krieg“ und kopiert dazu unverfroren Elemente der Bundeswehr-Nachwuchswerbung. So wird aus „Mach, was wirklich zählt“ das Plagiat „Mach etwas, was bei Allah wirklich zählt“.

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Berlin/Köln. Männer und Frauen müssen sich künftig vor ihrem Eintritt in die Bundeswehr einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatengesetzes vor. Überprüft werden sollen nach den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sowohl Berufs- und Zeitsoldaten als auch freiwillig Wehrdienst Leistende. Die Regelung soll auch für ungediente Reservisten gelten, die in ein Reservistendienstverhältnis berufen werden wollen.

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Berlin. Wie die Welt am Sonntag am heutigen 28. August berichtet, soll der Militärnachrichtendienst MAD (Militärischen Abschirmdienst) ab Juli nächsten Jahres Bundeswehr-Bewerber noch vor ihrer Einstellung sicherheitsüberprüfen. Extremisten und Kriminelle sollen so schon vor Dienstantritt aufgespürt werden.

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Pullach/Berlin. Cyberkriminalität, internationaler Rauschgifthandel, islamistischer Terror – die Schreckenszenarien, mit denen sich der Bundesnachrichtendienst (BND) tagtäglich konfrontiert sieht, sind vielgestaltig. „Die Arbeit des BND ist heute wichtiger denn je“, erklärt Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag. „Geheimdienste und Demokratie, das verträgt sich nicht“, meint hingegen Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion Die Linke. Er fordert: „Für eine an den Bürgerrechten orientierte Politik wird es über kurz oder lang keine Alternative zur Abschaffung der Geheimdienste geben, zumal ihr Nutzen oft fragwürdig ist.“ Die Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes feierte am gestrigen Freitag (1. April) den 60. Jahrestag ihrer Gründung. Die BND-Grundstellung ist und bleibt wohl auch noch für längere Zeit der schmerzhafte Spagat …

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