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Nachrichten


Leipzig. Zeitsoldaten, die auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvieren, sollten die Streitkräfte keinesfalls vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit verlassen. Denn dann wären sie grundsätzlich gezwungen, die Ausbildungskosten zu erstatten. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12. April. In seinem Urteil argumentierte das Gericht unter anderem: „Der Rückzahlungsverpflichtung kommt auch eine verhaltenssteuernde Wirkung zu. Sie soll Soldaten davon abhalten, entgegen ihrer Verpflichtungserklärung vorzeitig ihren Dienst aufzugeben und so die Personalplanung und Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr zu gefährden.“

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Leipzig. Soldaten auf Zeit (SaZ), die ihren Dienst bei der Bundeswehr auf eigenen Antrag hin vorzeitig beenden, müssen Ausbildungskosten an den Dienstherrn zurückzahlen. Dies gilt auch bei nachträglich anerkannten Kriegsdienstverweigerern. Die Höhe der von der Bundeswehr zurückgeforderten Ausbildungskosten können mehrere Zehntausend Euro betragen. Diese Kosten können auch nicht um jenen Betrag verringert werden, den der Ex-Zeitsoldat bei einer vergleichbaren Berufsausbildung außerhalb der Bundeswehr als Ausbildungsvergütung erhalten hätte. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch dieser Woche (28. Oktober) entschieden.

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Berlin. „Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser wird wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut werden soll.“ Fast könnte man meinen, Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799), deutscher Schriftsteller, Mathematiker und Professor für Experimentalphysik, habe die Existenz der Bundeswehr vorausgeahnt. Oder das Travel Management der Bundeswehr. Dieses wird zurzeit im Rahmen der Neuausrichtung unserer Streitkräfte „in effizientere Strukturen“ überführt. Allerdings sind nun auch noch zusätzliche Änderungen geplant. Entschieden hat dies Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Es muss anders werden, wenn es gut werden soll.

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