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Berlin. Soldaten auf Zeit können nach ihrem aktiven Dienst an schulischen und beruflichen Lehrgängen der insgesamt zehn Bundeswehrfachschulen teilnehmen. Sie haben ab einer Verpflichtungszeit von vier Jahren (SaZ 4) beispielsweise die Möglichkeit, im Rahmen ihres Berufsförderungsdienst-Anspruches Schulabschlüsse nach der Dienstzeit nachzuholen oder zurückliegende Schulkenntnisse aufzufrischen. Die Bundesregierung möchte nun die Attraktivität der Streitkräfte weiter ausbauen: Wer die Bundeswehr verlässt, soll dabei künftig mindestens einen Schulabschluss mitnehmen.

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