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Nachrichten


Wilhelmshaven/Dschibuti/Kuala Lumpur (Malaysia)/Souda (Kreta, Griechenland). Eine erfreuliche Nachricht kommt von der deutschen Marine: Die Fregatte „Bayern“, seit Februar am Horn von Afrika im Einsatz gegen Piraterie, hat nun wieder ihre beiden Hubschrauber Sea Lynx Mk.88A an Bord. In den Auslandseinsatz war das Schiff ohne die Helikopter aufgebrochen. Strukturelle Schäden am Träger des Heckrotors etlicher Sea Lynx unserer Marine hatten im vergangenen Jahr zur vorübergehenden Stilllegung aller 22 Maschinen dieses Typs geführt. Die beiden Hubschrauber aus Nordholz trafen am 11. April in einem Transportflugzeug Antonov AN-124-100 Ruslan von Leipzig kommend im ostafrikanischen Dschibuti ein. Am 16. April legte die „Bayern“ in der Hafenstadt am Golf von Aden an und bereitete sich auf die Übernahme ihrer Sea Lynx vor. Die Tage zuvor hatten die Techniker die beiden Hubschrauber für den anstehenden Flugbetrieb vorbereitet.

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Berlin. Die Bundesregierung hat einen neuen Kurs angelegt, denn stürmische Zeiten ziehen auf. Angesichts von „Krisen und Instabilitäten in der Welt“ – so Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble am 1. März in einem Zeitungsinterview – soll und muss Deutschland jetzt „in den nächsten Jahren höhere Leistungen für Verteidigung schultern“. Am Mittwoch (18. März) beschloss nun das Kabinett die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2016 und den mittelfristigen Finanzplan bis 2019. Die Bundeswehr soll demnach insgesamt etwa acht Milliarden Euro mehr erhalten, als bislang vorgesehen. Der Wehretat soll dabei laut Eckwertebeschluss bis 2019 von derzeit rund 33 Milliarden (32.974,18) auf rund 35 Milliarden Euro (35.009,12) anwachsen.

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Berlin. Die Bundeswehr hat jetzt einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa zufolge die Beteiligung an der NATO-geführten Operation „Active Endeavour“ (OAE) im Mittelmeer vorläufig eingestellt. Das Bundestagsmandat für OAE endete am 31. Dezember 2013. Das Kabinett will in einer der ersten Sitzungen 2014 über eine Fortsetzung in veränderter Form beraten. Die Operation war ursprünglich als gemeinsame Reaktion der NATO auf die Anschläge des 11. Septembers 2001 in den USA initiiert worden. Grundlage waren Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen und Artikel 5 des Nordatlantikvertrages.

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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wurden bislang als Aktive von der Bundeswehrverwaltung und nach Dienstzeitende von den zuständigen Länderbehörden versorgt. Dies soll und wird sich nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2015 ändern.

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