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Nachrichten


Berlin/Köln. Der Militärische Abschirmdienst – kurz MAD – hat im Jahr 2019 im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung mit der Zielsetzung der Bekämpfung des politischen Extremismus innerhalb der Bundeswehr die sogenannte „Farbenlehre“ entwickelt. Dazu wurde die farbliche Kategorisierung der fehlenden Verfassungstreue mit der Farbkennung „ORANGE“ geschaffen. Die Begründung des MAD dafür war und ist, dass die in § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fixierte Definition des politischen Extremismus nicht ausreichend sei, um die in § 1 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) festgelegten Aufgaben erfüllen zu können. Die AfD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte und Gerold Otten befassten sich in einer Kleinen Anfrage näher mit der MAD-„Farbenlehre“.

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Berlin/Köln. Mit der Personalsituation des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und der fachlichen Qualifizierung seiner Mitarbeiter befasst sich eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte und Gerold Otten. Wie aus der Antwort der Bundesregierung vom 18. Juli hervorgeht, haben seit 2017 deutlich mehr als 500 zivile und militärische Kräfte ihren Dienst beim MAD angetreten.

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Berlin/Lagerlechfeld/Wunstorf. Auf dem bayerischen Fliegerhorst Lechfeld wird es keinen multinationalen Lufttransportverband – „Multinational Air Transport Unit“ (MNAU) – geben. Dies teilte am 30. Juni die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion mit (angefragt hatten die Abgeordneten Hannes Gnauck, Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte und Gerold Otten). Die MNAU war am 2. Januar 2019 von der damaligen CDU-Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen bei einem Truppenbesuch in Wunstorf beim Lufttransportgeschwader 62 angekündigt worden. Der multinationale Lechfeld-Verband sollte – mit Deutschland als Rahmennation – aus den ursprünglich zum Verkauf vorgesehenen 13 Transportflugzeugen des Typs A400M bestehen. Wie aus der Regierungsantwort jetzt hervorgeht, kam das Vorhaben „aufgrund des mangelnden Interesses möglicher Partnernationen nicht zustande“.

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Berlin. Mit Weisung vom 24. November 2021 der damaligen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer wurde die COVID-19-Impfung in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen für Soldaten (nach § 17a Absatz 1 Soldatengesetz) aufgenommen. Die duldungspflichtige Impfung gilt auch für genesene Soldaten – hier orientiert sich die Bundeswehr an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut. Bereits seit März 2021 müssen Soldaten, Beamte und zivile Mitarbeiter der Bundeswehr einen solchen Impfschutz nachweisen, wenn sie in Auslandseinsätzen oder einsatzgleichen Verpflichtungen eingesetzt werden.

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Berlin. Mit dem bundeswehreigenen Messenger-Dienst BwMessenger befasste sich vor Kurzem eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Die Abgeordneten Berengar Elsner von Gronow, Rüdiger Lucassen und Jan Ralf Nolte wollten von der Bundesregierung wissen, welche Ämter beispielsweise dauerhaften Zugriff auf diese Kommunikationslösung der Streitkräfte haben.

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