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Nachrichten


Berlin. Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2020 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als 2019. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium vom 2. März hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen. Auch technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer – sogenannte IMSI-Catcher – dürfen eingesetzt werden.

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Berlin. Das sogenannte islamistisch-terroristische Personenpotenzial (itP) umfasste im vergangenen Jahr rund 1950 Personen. Sie gelten als gewaltbereit beziehungsweise gewalttätig. Diese Angaben machte die Bundesregierung am 15. Februar auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner. Der Politiker hatte seine Anfrage am 2. Februar gestellt.

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Berlin. Zum Ende des zweiten Quartals dieses Jahres (Stichtag 1. Juli 2021) haben die Bundesbehörden im Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität – religiöse Ideologie“ insgesamt 564 Personen als Gefährder und 529 Personen als sogenannte „relevante Personen“ eingestuft (zum Kreis der „relevanten Personen“ zählt, wer in der Szene beispielsweise als „Logistiker“ oder „Unterstützer“ fungiert). Von den ermittelten Personen hielten sich 330 Gefährder und 470 „relevante Personen“ zum Ende des zweiten Quartals 2021 in der Bundesrepublik auf. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 27. August auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Themenkomplex „Islamisten in Deutschland“ hervor. Laut den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen befanden sich zum Ende des zweiten Quartals 96 dieser Gefährder und 18 der „relevanten Personen“ in Deutschland in Haft.

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Berlin/Köln. Die Zahl der durch das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) erfassten Extremismusverdachtsfälle steigt seit 2017 an. Dies hängt auch mit einem erhöhten Meldeaufkommen zusammen, das nach Ansicht der Experten unter anderem auf eine deutlich gestiegene Sensibilität in der Truppe zurückzuführen sein dürfte. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 waren durch das BAMAD insgesamt 743 Verdachtsfälle über alle Phänomenbereiche hinweg – Rechtsextremismus, Reichsbürger/Selbstverwalter, Linksextremismus, Islamismus, Ausländerextremismus – bearbeitet worden. In 482 Fällen hatte es sich um Neuaufnahmen aus dem Berichtsjahr 2019 gehandelt. 2019 wurden über alle Phänomenbereiche hinweg 14 Bundeswehrangehörige als Extremisten ausgemacht, bei 38 Personen eine fehlende Verfassungstreue. Jetzt wollte die Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) wissen, „wie hoch die aktuelle Anzahl der Verdachtsfälle im Phänomenbereich ,Rechtsextremismus‘ in der Bundeswehr [ist], und wie viele bestätigte Fälle [es] gibt“.

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Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 2. März den ersten Jahresbericht der neuen Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle (KfE) erhalten. Die KfE war zum 1. Oktober 2019 im Bundesministerium der Verteidigung eingerichtet worden, um die Erkenntnisse und Expertise des Wirkverbundes „Bundeswehr“ – Disziplinarvorgesetzte, Rechtsberater beziehungsweise Wehrdisziplinaranwälte auf der einen, das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr auf der anderen Seite – über diese Schnittstelle allen Verantwortlichen gleichermaßen zugänglich zu machen. Gewährleistet werden soll durch diesen Informationsaustausch ein – wie es in dem Jahresbericht heißt – „transparentes und übereinstimmendes einheitliches [Extremismus-] Lagebild“. Es ist beabsichtigt, künftig halbjährlich – zu den Stichtagen 31. März und 30. September – über Verdachtsfälle zu berichten.

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