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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wurden bislang als Aktive von der Bundeswehrverwaltung und nach Dienstzeitende von den zuständigen Länderbehörden versorgt. Dies soll und wird sich nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2015 ändern.

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Kabul (Afghanistan). Es drängt sich der Verdacht auf, als habe die Taliban-Führung ihren Anschlag auf einen US-afghanischen Militärstützpunkt in der Provinz Paktiya am 17. Oktober nicht von ungefähr an diesem Tag ausgeführt. Mehr als 50 Menschen wurden an diesem Mittwoch durch eine Autobombe vor dem Kasernentor verletzt, darunter 45 einheimische Soldaten. Noch in der Nacht zuvor hatte die ISAF eine Statistik zu den bisherigen Verlusten der afghanischen Sicherheitskräfte veröffentlicht.

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