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Nachrichten


Berlin. Als zum 1. Juli 2011 die Allgemeine Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt wurde, da war die Bundeswehr gezwungen, sich aktiv um Personal zu bemühen. Der Kampf um „die besten Köpfe“ (und die Herzen) auf dem Arbeitsmarkt und an den Hochschulen – immer in scharfer Konkurrenz zur Wirtschaft – verlangte plötzlich offensive, hochprofessionelle Konzepte und Kampagnen für die militärische Nachwuchswerbung. Nun, nach knapp fünf Jahren, ist es schon gute parlamentarische Tradition, dass die Bundestagsfraktion der Linken Details über den „Umfang von Werbemaßnahmen der Bundeswehr“ im abgelaufenen Jahr wissen will. Und Tradition ist es mittlerweile auch, dass die Bundesregierung in jeder ihrer Antworten seit Umwandlung der Bundeswehr in eine Freiwilligenarmee mit Zeit- und Berufssoldaten sowie freiwilligen Wehrdienst Leistenden die Fragesteller auf einen wichtigen Umstand hinweisen muss.

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Berlin. Die Bundestagsfraktion der Linken beobachtet die Nachwuchswerbung und die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr seit Jahren schon mit wachsender Abneigung. Die Parlamentarierin Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, kommentierte am 14. April Informationen der Bundesregierung zum Thema „Umfang von Werbemaßnahmen der Bundeswehr im Jahr 2014“ denn auch entsprechend rigide. „Die hohe Intensität der militärischen Werbung läuft auf eine weitere Militarisierung der Gesellschaft hinaus“, so Jelpke. Und weiter: „Militärische Indoktrination und Werbung für eine militarisierte Außenpolitik haben auf Schulhöfen und in Klassenzimmern nichts zu suchen. Schulhöfe und Klassenzimmer dürfen keine Rekrutierungsbüros, sie sollten vielmehr Orte friedenspolitischer Diskussion sein.“ Die Bundesregierung hält dagegen und erinnert an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977. Darin sei klargestellt worden, dass die „Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften […] nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig“ sei. Die Informationsarbeit der Bundeswehr trage dieser Notwendigkeit Rechnung. Davon abzugrenzen sei die Personalwerbung der Streitkräfte, so die Bundesregierung weiter. Diese „personalwerblichen Maßnahmen“ ergreife die Bundeswehr wie jeder andere Arbeitgeber auch, um „interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Bild von der Vielfalt der attraktiven beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven in ihrem Aufgabenbereich zu vermitteln“.

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Berlin/Potsdam. Er sei sich völlig im Klaren darüber, dass die Gewinnung von Freiwilligen angesichts der Konkurrenz mit anderen Arbeitgebern um qualifiziertes Personal „wahrscheinlich eine der größten Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft“ darstelle. Man kann nicht sagen, der damalige Bundesminister der Verteidigung Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg habe nicht frühzeitig gewarnt. In seiner Rede zum Wehrrechtsänderungsgesetz am 24. Februar 2011 im Bundestag in Berlin appellierte er: „Gerade bei den Laufbahnen der Mannschaften muss hier ein Schwerpunkt liegen.“ Rund drei Jahre später kritisiert der Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus den Istzustand heftig. In seinem am 28. Januar dieses Jahres dem Parlament vorgelegten Bericht 2013 bezeichnet er die Personallage der Bundeswehr als unzureichend. Insbesondere bei den Mannschaftsdienstgraden fehlten Soldaten, um den Übergang in die neue Struktur abzufedern, beklagt Königshaus. Das Potsdamer Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) hat im Dezember 2013 einen Forschungsbericht zur „Attraktivität der Mannschaftslaufbahn“ in den Streitkräften veröffentlicht. Blättern wir in einmal dieser Studie …

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