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Nachrichten


Berlin. Vor zehn Tagen, am 7. April, endete der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Damit fielen auch die letzten noch verbliebenen Maßnahmen – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes – weg. Für Soldaten der Bundeswehr gilt die Corona-Impfpflicht jedoch weiterhin, eine Verweigerung der Immunisierung wird bestraft. AfD und Linke fordern ein Ende der Pflicht. Das Bundesministerium der Verteidigung sieht keinen Anlass für eine Aufhebung des Zwangs.

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Berlin/Hamburg/München. Etwa 94 Prozent der Bundeswehrangehörigen verfügen nach Angaben des Verteidigungsministeriums über eine vollständige Immunisierung gegen das Coronavirus. Es handele sich hierbei beispielsweise um mindestens zweifach geimpfte Personen oder um Personen, die nach einer COVID-19-Erkrankung genesen sind und außerdem noch eine Folgeimpfung haben, so das Ministerium. Die Coronavirus-Impfung ist für alle Bundeswehrsoldaten verpflichtend, es gilt die sogenannte Duldungspflicht. Wer die Impfung verweigert, muss mit dienstrechtliche Folgen rechnen.

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