menu +

Nachrichten


Berlin/Kiel. Jeder Soldat der Bundeswehr hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu wenden. Der Anwalt der Soldaten ist ein Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte. Er nimmt eine ganz besondere Stellung innerhalb des parlamentarischen Systems ein – dabei ist er weder Mitglied des Bundestages noch Beamter. Hans-Peter Bartels, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses, bezeichnete Anfang Juli gegenüber den Kieler Nachrichten dieses Amt als „international einzigartige Institution der deutschen Wehrverfassung“. Der SPD-Bundestagsabgeordnete, der aus der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt stammt, ist als künftiger Wehrbeauftragter im Gespräch. Die Dienstzeit des aktuellen Amtsinhabers Hellmut Königshaus (FDP) endet im Mai 2015. Bartels wird von seiner Heimatzeitung weiter mit den Worten zitiert: „Dafür [für das Amt des Wehrbeauftragten] gehandelt zu werden, ist für jeden eine Ehre.“

Weiterlesen…

OBEN