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Gießen/Iraklio (Kreta). Die Entlassung eines Bundeswehrsoldaten, der auf einem Felsplateau auf Kreta die griechische Flagge gegen die deutsche ausgetauscht hatte, ist rechtmäßig. Er habe das Ansehen der Bundeswehr verletzt, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Gießen am vergangenen Mittwoch (21. Mai). Mit dem Urteil wies die 5. Kammer des Gerichts die Klage des Zeitsoldaten gegen seine fristlose Entlassung aus der Truppe ab.

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