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Nachrichten


Berlin. 76 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges und 30 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges ist ein militärischer Konflikt zwischen europäischen Staaten eher unwahrscheinlich. Gleichwohl spielt der „Verteidigungsfall“ in unserem Grundgesetz und auch in aktuellen Bundestagsbeschlüssen eine wichtige Rolle. Das Parlament hat nun am vergangenen Dienstag (26. Oktober) in seiner konstituierenden Sitzung die „Geschäftsordnung für Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes“ („Gesetzgebung des Bundes im Verteidigungsfall“) beschlossen. Über das Thema „Geschäftsordnung für den Verteidigungsfall“ und das nicht ganz einfache Prozedere berichtete ausführlich Volker Müller, Leiter der Redaktion „Online-Dienstes des Deutschen Bundestages“. Er erteilte uns freundlicherweise eine Nachdruckerlaubnis für seinen Beitrag. Übrigens: In der deutschen Medienberichterstattung findet sich so gut wie nichts über den aktuellen Parlamentsbeschluss zum Verteidigungsfall …

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Berlin. Die aktuelle Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages kennt vier parlamentarische Instrumente der Regierungskontrolle: die Große Anfrage, die Kleine Anfrage, die Schriftliche Frage und die Mündliche Frage. In fast sieben Jahrzehnten Bundestag wurden so mehr als 230.000 Anfragen und Einzelfragen von den Abgeordneten gestellt. Denn wenn die Volksvertreter nicht kritisch nachhaken würden, könnten sie nicht die neben der Gesetzgebung wichtigste Aufgabe des Parlaments erfüllen: die Kontrolle der Regierung. Und dies geht nur mit Hilfe von Informationen, die durch das Fragerecht der Abgeordneten beschafft werden. So weit die Theorie. Die Praxis jedoch verärgert die Opposition. Wie die Bundesregierung jetzt gegenüber den Grünen eingestehen musste, wird jede dritte Kleine Anfrage von den Bundesministerien verspätet beantwortet. Offiziell beträgt die gesetzte Frist für die Bundesregierung zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage 14 Tage, sie kann allerdings verlängert werden. Spitzenreiter auf der Negativliste der Opposition ist das Verteidigungsministerium!

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