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Nachrichten


Berlin. Der gestrige 10. Mai 2016 markiert für die Bundeswehr mehr als nur eine massive Kurskorrektur oder nachhaltige Trendwende. Dieser Dienstag hat fast schon eine historische Dimension. Denn erstmals seit Ende des Kalten Krieges soll sich der Personalumfang der deutschen Streitkräfte wieder deutlich erhöhen. Wie in zahlreichen Medien in den vergangenen Tagen bereits angekündigt, so ging Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen gestern mit einem neuen Personalkonzept an die Öffentlichkeit. Bei einer Pressekonferenz in ihrem Berliner Dienstsitz, dem Bendlerblock, sagte sie: „Heute ist das Signal sehr klar in die Truppe hinein, dass ein Vierteljahrhundert des Schrumpfens der Bundeswehr vorbei ist.“ Die Experten um die CDU-Politikerin haben für den Zeitraum bis 2023 einen zusätzlichen Bedarf an 14.300 militärischen Kräften und 4400 Haushaltsstellen für Zivilbeschäftigte ermittelt. Die Planer gehen davon aus, dass in den kommenden sieben Jahren die Aufstockung um die 4400 zivilen Mitarbeitern problemlos gelingen wird. Nach Prüfung der Realisierbarkeit im militärischen Bereich rechnen sie bis zum Jahr 2023 hier allerdings zunächst „nur“ mit rund 7000 zusätzlichen Dienstposten.

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Berlin/Köln. Ist das Glas nun halb voll? Oder ist es halb leer? Wenn es um das Thema „Personallage der Bundeswehr“ geht, sind die Meinungen und Positionen oft sehr unterschiedlich. Hans-Peter Bartels, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages, warnt beispielsweise in seinem aktuellen Jahresbericht: „So klein wie heute war die Bundeswehr niemals in ihrer Geschichte.“ Ohne gezielte Nachsteuerung drohe Überlastung in wichtigen Bereichen. Jetzt müsse die Debatte über Personalstruktur, Aufgaben und Umfang – militärisch und zivil – der Streitkräfte geführt werden. Entspannt klingt dagegen die Lagebeurteilung von Petra Müller, Leiterin der Abteilung II „Personalgewinnung“ im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Sie versicherte vor Kurzem dem Magazin WirtschaftsWoche: „Die Bundeswehr hat grundsätzlich keine Nachwuchsprobleme.“

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Berlin. Auch für die Bundeswehr ist und bleibt die demografische Entwicklung „die große Herausforderung der Zukunft“. Schon jetzt müssen die Streitkräfte etwa jeden zehnten jungen Bundesbürger dazu bewegen, sich für den Militärdienst zu bewerben, um ihren personellen Regenerationsbedarf zu decken. „Noch gelingt dies – derzeit“, versicherte vor wenigen Tagen Vizeadmiral Joachim Rühle. Mit dem Abteilungsleiter „Personal“ im Verteidigungsministerium sprach Christiane Tiemann. Die Journalistin, die seit Anfang 2015 in der Redaktion von Y, dem Magazin der Bundeswehr arbeitet, fragte den Personalplaner auch nach den Chancen der Bundeswehr im Wettbewerb um die besten Köpfe.

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Berlin. Der Umfang der Berufssoldaten in der Bundeswehr soll um 5000 auf insgesamt 50.000 angehoben werden. Mit dieser Personalmaßnahme will das Bundesministerium der Verteidigung hauptsächlich „schwer zu regenerierende Feldwebel der Fachdienste“ an die Streitkräfte binden. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte bereits in einem Interview mit den Bundeswehr-Medien Ende Februar dieses Jahres angekündigt, dass sie durchaus noch an den Stellschrauben des Personalstrukturmodells 185 nachjustieren will. In dem am 2. März im Wochenblatt Bundeswehr aktuell veröffentlichten Gespräch mit Chefredakteurin Andrea Zückert hatte sie gesagt: „Wir werden uns sehr genau anschauen, ob das Verhältnis von Soldaten auf Zeit zu den Berufssoldaten stimmig festgelegt wurde.“ Der Grundumfang von 185.000 Bundeswehrsoldaten bleibt durch die jetzt getroffene Entscheidung unverändert. Die neu geschaffenen Stellen für Berufssoldaten werden im Stellenbereich der Zeitsoldaten wieder gestrichen.

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Berlin. Gute Nachrichten für Reservisten – wahrscheinlich erhalten sie bei Wehrübungen bald mehr Geld. Die Bundesregierung hat am 13. Februar die Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes verabschiedet. Ein Schwerpunkt der Initiative ist die Anpassung der Mindestbeträge an die Nettobezüge der aktiven Berufs- und Zeitsoldaten. Das „Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften“ liegt mittlerweile dem Bundesrat vor; der Regierungsentwurf wurde dort allerdings noch nicht behandelt. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig, deshalb muss sich später auch der Deutsche Bundestag damit befassen. Mit dem Inkrafttreten ist frühestens im Juli dieses Jahres zu rechnen.

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