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Nachrichten


Berlin. Die Bundeswehr hat im Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019 insgesamt 63 Bewerber wegen Sicherheitsbedenken abgewiesen. Die Sicherheitsrisiken, die einer umfassenden Waffenausbildung entgegenstanden, waren vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) bei Sicherheitsüberprüfungen erkannt worden. Zu den abgelehnten Kandidaten gehörten unter anderem 18 Rechtsextremisten, drei sogenannte „Reichsbürger“, zwei Linksextremisten, zwölf Islamisten sowie zwölf Personen aus dem Spektrum „Organisierte Kriminalität/Straftaten/Gewaltbereitschaft“. Die Zahlen nannte die Bundesregierung am 19. Juli in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke. Die Detailfragen zum Themenkomplex „Ergebnisse der Soldateneinstellungsüberprüfung“ hatten André Hahn, Ulla Jelpke und Tobias Pflüger formuliert.

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Mainz/Berlin. Droht Deutschland neuer Rechtsterrorismus – ein NSU 2.0? ZDFzoom erhellt am morgigen Mittwoch (19. Juni) in der Dokumentation „Staatsfeinde in Uniform“ Hintergründe zu aktuellen und bereits laufenden Ermittlungen gegen Terrorverdächtige aus der rechten Szene. Autor Dirk Laabs recherchierte beispielsweise im Umfeld der Ermittlungen gegen den Bundeswehroffizier Franco A. und zeigt, dass immer wieder dieselben Namen auftauchen. Gleichzeitig werden immer mehr Fälle nun auch innerhalb der Polizei bekannt. Die Zahl der Mitarbeiter, die dort durch rassistische und/oder rechte Gesinnung auffallen, steigt. In der „Frontal 21“-Ausgabe am heutigen Dienstagabend (18. Juni) war ab 21 Uhr bereits eine Kurzfassung des ZDF-Beitrags zu sehen.

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Calw/Böblingen/Berlin/Osnabrück. Ein Oberstleutnant vom Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr (KSK) hat einen Strafbefehl, der wegen Ausführung des „Hitlergrußes“ ergangen war, letztendlich akzeptiert. Dies bestätigten jetzt das Amtsgericht Böblingen und die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Nachfrage des ARD-Magazins „Panorama“. Der ehemalige KSK-Kompaniechef hatte erst Einspruch gegen den von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragten Strafbefehl eingelegt, diesen Einspruch dann aber zurückgenommen. Damit wird der Strafbefehl über 4000 Euro rechtskräftig.

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Berlin/Mosbach. Ein Verein, der durch die Ermittlungen rund um ein denkbares rechtsextremes Netzwerk mit Mitgliedern aus Bundeswehr und Polizei aufgefallen ist, arbeitet möglicherweise am Aufbau eines bewaffneten Kommandos. Das zumindest behauptet die überregionale deutsche Tageszeitung taz. In dem am vergangenen Freitag (21. Dezember) veröffentlichten Beitrag „Hannibals Verein“ präsentiert das Blatt seine „Recherche zu rechtem Netzwerk“, dem unter anderem Soldaten, Polizisten und Behördenvertreter angehören sollen.

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Osnabrück/Potsdam. Bei der im Juli vergangenen Jahres gegründeten „Ansprechstelle für militärhistorischen Rat“ (AmR) sind bislang 62 Anfragen mit Bezug auf Wehrmachtsdevotionalien und Kasernennamen eingegangen. Dies erfuhr die Neue Osnabrücker Zeitung auf Anfrage. In der heutigen Ausgabe der Zeitung (3. März) heißt es unter anderem: „Im Mittelpunkt standen ebenfalls Auskunftsersuchen zum Umgang mit dem Gedenken an Opfer des Nationalsozialismus, namentlich der Angehörigen des militärischen Widerstandes.“

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