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Berlin. Kein Auslandseinsatz der Bundeswehr ohne Bundestagsmandat. So lautet seit dem 12. Juli 1994 der „parlamentarische Normalfall“, wenn Deutschland bewaffnete Streitkräfte in andere Länder entsenden will. An diesem Dienstag vor 19 Jahren errichtete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung eine zusätzlich hohe Hürde für den Einsatz deutscher Soldaten „out of area“. Gleichsam als Lehre aus der schrecklichen Geschichte des vergangenen Jahrhunderts muss in Deutschland seitdem die Volksvertretung in Entscheidungen über Bundeswehr-Auslandseinsätze eingebunden sein. Dieser „konstitutive Parlamentsvorbehalt“ – zwei Jahrzehnte fast so etwas wie ein Heiliger Gral deutscher Außen- und Sicherheitspolitik – wird mittlerweile von immer mehr Verteidigungsexperten laut hinterfragt. „Die Mitspracherechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommen auf den Prüfstand“, meldete beispielsweise die Bild-Zeitung am 20. November. Und weiter hieß es dort: „Eine Kommission solle den Parlamentsvorbehalt untersuchen und Reformen vorschlagen, so Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Erst nach Präsentation der Ergebnisse wird über Änderungen entschieden.“

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Berlin/Brüssel (Belgien). „Meines Erachtens ist es außerordentlich wichtig, dass Europa die fortschreitende Minderung seines weltweiten Einflusses stoppt und seine Einstellung zum eigenen Verteidigungspotenzial grundlegend überdenkt.“ Es sind nicht nur Stimmen wie diese von Artis Pabriks, Lettlands Verteidigungsminister, die eine nachhaltige Fortentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäer fordern. Auch Bundespräsident Joachim Gauck mahnte erst vor kurzem in seiner Rede „Europa: Vertrauen erneuern – Verbindlichkeiten stärken“ eine „weitere Vereinheitlichung unserer Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ an, um in einem vereinten Europa „gegen neue Bedrohungen gewappnet zu sein und einheitlicher und effektiver auftreten zu können“. Und vor dem Verteidigungsausschuss des Europaparlaments warnte jetzt Generalleutnant Ton Van Osch, Generaldirektor des Militärstabes der Europäischen Union: „Weitere Einschnitte beim Verteidigungshaushalt könnten verheerend sein für die Verteidigung unseres Wohlstandes und unserer Sicherheit.“

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