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Nachrichten


Berlin. Ohne Aussprache haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am gestrigen Freitag (2. Februar) in zweiter Beratung den Entwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 in der Fassung der Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses angenommen. Die Vorlagen wurden mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD beschlossen. Danach sind für das Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro eingeplant.

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Berlin. Das Bundeskabinett hat am 1. Juli den Entwurf für den Haushalt 2023 beschlossen. Bundesfinanzminister Christian Lindner wird das Zahlenwerk in gut vier Wochen, am 6. September, zusammen mit dem Finanzplan des Bundes für die Jahre 2022 bis 2026 ins Parlament einbringen. Die Ausgaben für militärische Beschaffung sollen um 1,7 Milliarden Euro auf 18,7 Milliarden Euro sinken – Ausgaben des 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens „Bundeswehr“ sind darin nicht enthalten.

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Berlin. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen will eine grundlegende Neuausrichtung und einen damit verbundenen Umbau der Bundeswehr einleiten. Dies legt der Entwurf der neuen „Konzeption der Bundeswehr“ nahe, der am 20. April dem Verteidigungsausschuss und dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Kenntnisnahme übermittelt wurde. Im Begleitschreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin der Verteidigung, Peter Tauber, an die Gremien heißt es: „Als wesentliche Neuerung in der Konzeption […] ist die Gleichrangigkeit und Gleichzeitigkeit aller Aufgaben der Bundeswehr hervorzuheben.“ Damit werde die bislang gültige Priorisierung der Einsätze und Missionen im Rahmen des internationalen Krisenmanagements zulasten der Landes- und Bündnisverteidigung beendet, erklärt Tauber. Zugleich werde mit diesem neuen Konzept die „Landes- und Bündnisverteidigung als die anspruchsvollste Aufgabe mit dem höchsten Nachholbedarf“ definiert. Um es auf den Punkt zu bringen: Landes- und Bündnisverteidigung sollen künftig „gleichrangig“ neben den Auslandseinsätzen der Truppe stehen.

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Berlin. Die besoldungsrechtliche Materie ist nicht ganz einfach zu verstehen, wenn es um den Faktor „Erfahrungsstufe“ geht. Hilfreich ist hier die Faustregel „Je höher die erreichte Erfahrungsstufe, desto besser die Bezahlung“. Der Gesetzgeber will nun als Ergänzung zu den Maßnahmen des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes eine nachhaltige Verbesserung für unsere Soldaten erreichen. Eine Gesetzesänderung soll insbesondere jungen Uniformträgern den Weg zur zweiten Erfahrungsstufe ebnen, langdienende Soldaten sollen insgesamt schneller in höhere Stufen aufsteigen können.

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Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober einstimmig den Entwurf der Bundesregierung für ein „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015“ angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Innenausschusses. Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter, Soldaten und Pensionäre rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent (mindestens aber 90 Euro) und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent erhöht.

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