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Nachrichten


Berlin/Düsseldorf. Der Termin für die „Invictus Games“ in Deutschland steht nun fest: Die paralympischen Weltspiele für einsatzversehrte Soldaten werden vom 9. bis 16. September 2023 in Düsseldorf ausgetragen. Diesen Termin gaben Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer und Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller am gestrigen Mittwoch (9. Juni) während der 76. Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages bekannt. Ursprünglich sollten die Spiele in Deutschland bereits im Juni 2022 stattfinden. Die Coronavirus-Pandemie zwang auch hier die Ausrichter und Organisatoren zu einer Verschiebung bis ins Jahr 2023. Berücksichtigt werden musste dabei auch die Neuterminierung der 5. „Invictus Games“ vom 16. bis 22. April 2022 im niederländischen Den Haag. Die Terminfindung fand in enger Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) statt, um Überschneidungen mit vergleichbaren sportlichen Großveranstaltungen zu vermeiden.

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London/Düsseldorf/Berlin. Deutschland ist Ausrichter der nächsten „Invictus Games“, der paralympischen Weltspiele für einsatzversehrte Soldaten. Die „Invictus Games 2022“ werden in Düsseldorf stattfinden. Sämtliche Wettbewerbe sollen dort im Zeitraum 12. bis 19. Juni im Stadion „Merkur Spiel-Arena“, auf den Außenanlagen des „Arena-Sportparks“ und in der Schwimmanlage „Rheinbad“ ausgetragen werden. Die Entscheidung über die Vergabe durch die Invictus Games Foundation fiel am Mittwoch vergangener Woche (15. Januar). Das Bundesministerium der Verteidigung hatte sich stellvertretend für Deutschland mit der Stadt Düsseldorf im September vergangenen Jahres um die Austragung der Spiele beworben. Mitbewerber um die Vergabe war das kanadische Victoria, Hauptstadt der Provinz British Columbia. Die „Invictus Games 2022“ in Düsseldorf werden unter dem Motto „A Home for Respect“ (frei übersetzt: „Respekt hat hier in Düsseldorf ein zu Hause“) stehen. Die Wettbewerbe in bis zu 14 Sportarten sollen weltweit übertragen werden, berichtete die Deutsche Presse-Agentur.

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Berlin/Köln/Düsseldorf. Seit 2015 betreut die Bundeswehr zentral in Düsseldorf wehrdienstbeschädigte Bundeswehrsoldaten und betroffene Angehörige. Dieser Fachbereich „Versehrten- und Hinterbliebenenversorgung“ ist Teil der Organisationsstruktur des Kölner Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr. Die „Versorgung aus einer Hand“ umfasst die ganze Palette möglicher Hilfe – von Fürsorgeleistungen aller Art über medizinische Maßnahmen bis hin zu den Rentenzahlungen. Rund 26.000 Betroffene waren es, die mit Indienststellung der Zentrale 2015 zu betreuen waren. Mittlerweile dürfte ihre Zahl noch gestiegen sein, auch wegen der Auslandseinsätze der Bundeswehr.

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Düsseldorf/Berlin. Ein 27 Jahre alter Stabsunteroffizier aus Solingen war von der Bundeswehr zum 30. November 2013 wegen dreier Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug entlassen worden. Dagegen hatte der frühere Zeitsoldat, der sogar für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen gewesen war, vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf geklagt. Wie die zehnte Kammer des Gerichts, die unter anderem für Soldatenrecht zuständig ist, nun am heutigen Mittwoch (25. Januar) entschied, war die Entlassung rechtmäßig. Die Anrede anderer Soldaten als „Juden“, das Anfertigen eines Hakenkreuzes mit Kabelbindern im Unterricht sowie die Bezeichnung eines dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als „Nigger“ rechtfertigten die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit, erklärte Verwaltungsrichter Dr. Robert Bach in seiner Urteilsbegründung.

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Berlin. Den August des Jahres 2013 werden viele Besoldungs- und Versorgungsempfänger der Bundeswehr nicht so schnell vergessen. In diesem Monat türmten sich in den Beihilfestellen der zuständigen ministeriellen Geschäftsbereiche insgesamt rund 70.000 unerledigte Beihilfeanträge, die Beschwerden aktiver und ehemaliger Soldaten wegen überlanger Bearbeitungszeiten häuften sich. Nach Angaben der Bundesregierung dauerte im vergangenen Jahr die Bearbeitung eines Antrages teilweise bis zu 35 Werktage. Mittlerweile konnten die Zeiten durch verschiedene personelle und strukturelle Veränderungen wieder auf maximal 15 Werktage verkürzt werden. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte die Regierung am 24. Januar mit: „Die maximale Bearbeitungszeit von 15 Werktagen bei den Beihilfeanträgen von Besoldungsempfängern der Bundeswehr wird seit Oktober 2013 durchgängig eingehalten.“

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