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Berlin/Bremen/Bremerhaven. Es kam, wie von vielen Beobachtern dieses Prozesses vermutet: Im Streit über Kosten für die Sanierung des Segelschulschiffs „Gorch Fock“ der Deutschen Marine hat das Landgericht Bremen am Freitag (20. November) alle Verwendungsersatzansprüche der Klägerin, der in Bremerhaven ansässigen Bredo Dockgesellschaft, abgewiesen. Nach der Entscheidung des Gerichts erhält Bredo vom Bundesministerium der Verteidigung kein Geld für Arbeit, Material und Dock-Kosten im Zusammenhang mit der Sanierung der „Gorch Fock“. Die Klägerin hatte 10,5 Millionen gefordert. Auch eine Gegenklage des Bundes wegen „mangelhafter Arbeiten“ wurde abgewiesen.

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Berlin/Bremen. Die „Gorch Fock“ vor Gericht: In dem Zivilrechtsstreit der Bredo Dockgesellschaft mbH gegen die Bundesrepublik Deutschland macht die Klägerin, ein in Bremerhaven ansässiger Werft- und Dockbetrieb, Verwendungsersatzansprüche in Höhe von rund 10,5 Millionen Euro (brutto) gegen die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin des Segelschulschiffs „Gorch Fock“ geltend. Vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bremen fand am heutigen Freitag (26. Juni) die mündliche Verhandlung statt.

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