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Nachrichten


Berlin. Den August des Jahres 2013 werden viele Besoldungs- und Versorgungsempfänger der Bundeswehr nicht so schnell vergessen. In diesem Monat türmten sich in den Beihilfestellen der zuständigen ministeriellen Geschäftsbereiche insgesamt rund 70.000 unerledigte Beihilfeanträge, die Beschwerden aktiver und ehemaliger Soldaten wegen überlanger Bearbeitungszeiten häuften sich. Nach Angaben der Bundesregierung dauerte im vergangenen Jahr die Bearbeitung eines Antrages teilweise bis zu 35 Werktage. Mittlerweile konnten die Zeiten durch verschiedene personelle und strukturelle Veränderungen wieder auf maximal 15 Werktage verkürzt werden. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte die Regierung am 24. Januar mit: „Die maximale Bearbeitungszeit von 15 Werktagen bei den Beihilfeanträgen von Besoldungsempfängern der Bundeswehr wird seit Oktober 2013 durchgängig eingehalten.“

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Berlin. Auslandseinsätze sind für Militärangehörige häufig mit traumatischen Ereignissen und einem zwei- bis vierfach erhöhten PTBS-Risiko verbunden (PTBS: Posttraumatische Belastungsstörung). Nach der Rückkehr vom Einsatz erkranken etwa 300 je 10.000 Bundeswehrsoldaten pro Jahr; die kumulierte Gesamtzahl PTBS-Erkrankter seit Beginn der deutschen Auslandseinsätze dürfte somit in die Tausende gehen. Dies ergab eine Studie des Instituts für Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Technischen Universität Dresden, die im September vergangenen Jahres im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht wurde. Mit dem Thema „PTBS“ hat sich auch die Journalistin Ulrike Scheffer befasst. In ihrem Beitrag „Krieg im Kopf“ im Berliner Tagesspiegel vom 3. Juli schreibt sie: „Nun gibt es Hinweise, dass Einsatzsoldaten vermehrt straffällig werden. Und Belege dafür, dass Kinder oder Lebenspartner betroffener Soldaten oft ebenfalls psychisch erkranken.“

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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wurden bislang als Aktive von der Bundeswehrverwaltung und nach Dienstzeitende von den zuständigen Länderbehörden versorgt. Dies soll und wird sich nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2015 ändern.

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