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Nachrichten


Berlin. Die Bezüge von Beamten, Richtern, Soldaten und Versorgungsempfängern im Bund sollen rückwirkend zum 1. März dieses Jahres sowie zum 1. Februar 2017 linear angehoben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung billigte der Innenausschuss am Mittwoch dieser Woche (28. September).

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Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober einstimmig den Entwurf der Bundesregierung für ein „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015“ angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Innenausschusses. Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter, Soldaten und Pensionäre rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent (mindestens aber 90 Euro) und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent erhöht.

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