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Berlin/Herzogenrath. Der Erwerb von Beteiligungen an sicherheitsrelevanten Unternehmen wird künftig intensiver geprüft. Wie es in der von der Bundesregierung vorgelegten „Zwölften Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung“ vom 18. Januar dieses Jahres heißt, erfolgen Investitionsprüfungen künftig bereits bei einem beabsichtigten Erwerb von zehn Prozent der Stimmrechte. Bisher waren es 25 Prozent. Die Neuregelung gilt für Erwerbe von Anteilen an bestimmten verteidigungsrelevanten Unternehmen sowie an Unternehmen im Bereich bestimmter ziviler sicherheitsrelevanter Infrastrukturen.

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