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Nachrichten


Berlin. Am 24. September wird der 19. Deutsche Bundestag gewählt. Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes sind im Bundesgebiet etwa 61,5 Millionen Deutsche wahlberechtigt, davon 31,7 Millionen Frauen und 29,8 Millionen Männer. Die 245. und letzte Plenarsitzung der Legislatur wird am 5. September stattfinden, also in rund zwei Wochen. Zeit für eine erste statistische Bilanz – für Freunde der Zahlen …

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Berlin/Inçirlik (Türkei). Das Verhältnis zwischen Deutschland und der Türkei hat weiteren Schaden genommen, es zeichnet sich eine handfeste Krise ab. Am Samstag (13. Mai) teilte die türkische Regierung dem Auswärtigen Amt in Berlin „auf der Arbeitsebene“ mit, dass sie den geplanten Besuch einer Delegation des Verteidigungsausschusses auf dem Luftwaffenstützpunkt Inçirlik untersage. Der Besuch der Parlamentariergruppe war für den heutigen Dienstag (16. Mai) geplant. Als ein Grund für das Besuchsverbot gab die türkische Seite „die Gewährung von Asyl für türkische Offiziere in Deutschland“ an. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wurden die Obleute des Ausschusses am gestrigen Montag über die Entscheidung Ankaras unterrichtet. Die türkische Regierung hatte den Besuchsantrag aus dem Bundestag wochenlang unbeantwortet gelassen.

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Berlin/London. Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (Brexit) wird auch Auswirkungen auf die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik haben. Über mögliche Folgen des Brexit für diese Bereiche und Formen einer künftigen Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wird es schwerpunktmäßig bei einem Besuch deutscher Parlamentarier in dieser Woche in London gehen. Dort führt am Dienstag und Mittwoch (4. und 5. April) eine Delegation des Verteidigungsausschusses des Bundestages eine Reihe politischer Gespräche mit Vertretern der britischen Seite.

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Berlin. Auch wenn der Titel dieses Rechtsaktes völlig poesielos klingt – „Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung“ – so bereitet er doch in der Truppe Freude. Denn die am heutigen Mittwoch (29. März) im Bundeskabinett beschlossene Novellierung bringt eine Reihe wichtiger Verbesserungen für Bundeswehrangehörige mit erhöhten Belastungen. Mit der nunmehr elften Änderung der Verordnung werde der Dienst in den Streitkräften noch attraktiver, meint Bundestagsabgeordneter Henning Otte. Damit, so der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, würdige man zugleich „die Leistungen der Soldaten für die Sicherheit unseres Landes“.

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Berlin. Künftig sollen alle Bundeswehrsoldaten, die sich im Ausland in „einsatzgleichen Verpflichtungen“ befinden, ebenfalls einen Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) bekommen. Mit dieser Initiative reagiert die Unionsfraktion – so ihre Begründung – auf die „sich ändernde sicherheitspolitische Realität“. Von der Neuerung sollen demnächst beispielsweise die deutschen Soldaten profitieren, die im Rahmen des NATO-Verbandes im Ägäischen Meer oder beim Air Policing im Baltikum eingesetzt sind. Auch die Bundeswehrangehörigen, die jetzt als Teil der EFP Battlegroup der NATO in Litauen stationiert sind, werden wohl bald den entsprechenden Zuschlag erhalten (EFP = Enhanced Forward Presence). Den AVZ gibt es in sechs Stufen, von 30 bis maximal 110 Euro pro Tag – steuerfrei.

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