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Nachrichten


Berlin. Deutschland zeigt weiterhin militärische Präsenz auf dem Balkan. Am gestrigen Freitag (8. Juli) stimmte das Parlament mehrheitlich dafür, bis zu 50 Bundeswehrangehörige nach Bosnien-Herzegowina zu entsenden. Sie sollen sich in dem Land wieder an der Mission EUFOR Althea beteiligen. Vor gut zehn Jahren, am 27. September 2012, war im Camp Butmir nahe der bosnisch-herzegowinischen Hauptstadt Sarajevo mit dem Einholen der deutschen Flagge die Beteiligung der Bundeswehr an diesem Auslandseinsatz zu Ende gegangen. Die Bundestagsabgeordneten verlängerten zudem den Bundeswehreinsatz im Kosovo. Dort ist das deutsche Militär bereits seit 1999 im Rahmen der NATO vor Ort – aktuell (Stand 4. Juli) mit 66 Kräften, darunter zehn Frauen und acht Reservisten. Beide Missionen dienen laut der Bundesregierung „der Stabilisierung und Sicherheit in der Region“. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Putin’schen Restaurationspolitik (und insbesondere dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine) steigt die Sorge vor der Einflussnahme Moskaus auf dem Westbalkan.

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Berlin. Das letzte Wort bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr hat der Deutsche Bundestag. Dies war bislang so, dies soll so bleiben. Insbesondere für Einsätze, bei denen die Bundeswehrangehörigen bewaffnet sind, soll wie bisher das Parlament erst seine Zustimmung erteilen müssen. Zudem soll es auch künftig keine pauschalen Vorratsbeschlüsse für die Mitwirkung deutscher Soldaten in multinationalen Einsätzen geben, wie von Unionspolitikern gefordert. Dies sind die zentralen Ergebnisse des Rühe-Kommissionsberichts „zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“, der am vergangenen Dienstag (16. Juni) öffentlich gemacht wurde.

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Berlin. Seit dem 24. März 2005 regelt das Parlamentsbeteiligungsgesetz Form und Ausmaß der konstitutiven Zustimmung des Bundestages zu Einsätzen bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland. Dieses Entsendegesetz ist allerdings nicht unumstritten, die Diskussionen über die Zukunft dieser parlamentarischen Kontrolle halten an. Es geht dabei – vereinfacht gesagt – um zwei „Glaubensrichtungen“: Soll die parlamentarische Beteiligung eingeengt, oder soll die Rolle des Parlaments gestärkt werden? CDU/CSU und SPD wollen nun gemäß ihrer Koalitionsvereinbarungen eine „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ ins Leben rufen.

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