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Nachrichten


Berlin/Washington D.C./Brüssel. „Von der Leyen gegen Scholz: Riesen-Zoff um Bundeswehr-Milliarden“, so lautete am heutigen Sonntag (29. April) die Schlagzeile der BILD am SONNTAG. Offenbar will Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen für die gesamte Legislaturperiode von Bundesfinanzminister Olaf Scholz insgesamt zwölf Milliarden Euro mehr: für das kommende Jahr drei Milliarden, für 2020 vier Milliarden und für 2021 fünf Milliarden Euro. Die Finanzplanungen von Scholz sehen dagegen bis zum Jahr 2021 lediglich eine Erhöhung des Wehretats um 5,5 Milliarden Euro vor. Zudem will der Sozialdemokrat wie sein christdemokratischer Amtsvorgänger Wolfgang Schäuble keine neuen Schulden im Haushalt machen. Die Haushaltspläne für 2019 und der Finanzplan bis 2022 sollen am Mittwoch (2. Mai) vom Kabinett beschlossen werden.

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Berlin/Bonn. Der Bund hat einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel zufolge „bisher pro Jahr eine knappe halbe Million Euro für die Unterstützung der Truppenfriseurstuben“ ausgegeben. Aus Sicht des Bundesrechnungshofes, der seinen Sitz in Bonn hat, sind die insgesamt 67 „Truppenfriseurstuben der Bundeswehr“ zu teuer und damit überflüssig. Sie sollen nun mittelfristig abgeschafft werden. Der Spiegel-Beitrag vom 27. Januar stützt sich auf einen vertraulichen 19 Seiten starken Abschlussbericht der Behörde. Die Prüfer hätten für ihre Wirtschaftlichkeitsuntersuchung an einigen Truppenstandorten auch „örtliche Erhebungen“ durchgeführt und dazu „beispielhaft den Trockenhaarschnitt Herren“ ausgewertet, so das Magazin.

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Bonn/Berlin. Der Bundesrechnungshof hat vor wenigen Wochen seine aktuellen „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ veröffentlicht. Der Jahresband 2017 enthält unter anderem 25 Prüfungsergebnisse, die für die Entlastung der letzten Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2016 von Bedeutung sind. Ein Ergebnis befasst sich mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr und der physiotherapeutischen Versorgung von Soldaten. Der Bundesrechnungshof kritisiert hier bereits seit längerer Zeit schlecht organisierte, unwirtschaftlich arbeitende bundeswehreigene physiotherapeutische Einrichtungen sowie eine „ausufernde Verschreibungspraxis“.

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Bonn. Der Bundesrechnungshof hat die „mangelhafte Erlös- und Kostenverteilung bei der privatärztlichen Behandlung in Bundeswehrkrankenhäusern“ kritisiert. In ihren Bemerkungen zum Bundeshaushalt für das Jahr 2016 monieren die Rechnungsprüfer vor allem, dass die gesetzlichen Grenzen des Zusatzverdienstes nicht eingehalten würden. Viele Fachärzte an den Bundeswehrkrankenhäusern dürfen Privatpatienten auf eigene Rechnung behandeln. In den Jahren 2012 bis 2014 beliefen sich ihre Honorarforderungen auf rund 66 Millionen Euro. Der Bundesrechnungshof rügt, dass das Verteidigungsministerium seine Regelungen zur privatärztlichen Behandlung an den Kliniken der Bundeswehr seit 20 Jahren nicht mehr überarbeitet hat. Es sei nicht sichergestellt, dass Erlöse und Kosten zwischen dem Bund und den Ärzten „sachgerecht verteilt“ würden, so der Vorwurf.

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Rostock. Ja, der Korvettenflugkörper RBS15 Mk3 – das ist so eine Beschaffungsgeschichte für sich. Im Mai 2013 waren bei der damaligen Einsatzprüfung nach kurzer Flugzeit zwei der Geschosse, ausgerüstet mit Telemetriesonden, in die See gestürzt. Die Industrie hatte sich daraufhin verpflichtet, auf eigene Kosten nachzubessern und Mängel zu beseitigen. Nach einem erneuten Einsatztest im Zeitraum 27. April bis 2. Mai 2015 qualifizierte sich der RBS15 Mk3 schließlich als Hauptwaffe der deutschen Korvetten. Die deutsche Marine bezeichnete den Flugkörper nun am 31. August als „voll einsatzbereit“. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel hatte vier Tage zuvor, am 27. August, das maritime Rüstungsprojekt noch als einen „Schuss ins Wasser“ abgetan.

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