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Nachrichten


Berlin. Der 62 Jahre alte Minister für Inneres und Sport des Bundeslandes Niedersachsen Boris Pistorius wird neuer Verteidigungsminister. Diese Entscheidung habe Bundeskanzler Olaf Scholz gemeinsam mit der Partei- und Fraktionsspitze der SPD getroffen, heißt es in einer Pressemitteilung der Sozialdemokraten vom heutigen Dienstag (17. Januar). Mit Sperrfrist 10 Uhr hatte bereits das ARD-Hauptstadtstudio gemeldet: „Entscheidung gefallen – Boris Pistorius soll neuer Verteidigungsminister werden.“ Am gestrigen Montag (16. Januar) hatte Noch-Verteidigungsministerin Christine Lambrecht Bundeskanzler Scholz über ihren beabsichtigten Rücktritt informiert.

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Berlin/Vilnius (Litauen). Schweden und Finnland sollen Mitglieder des Bündnisses werden. Russland wird aufgefordert all seine militärischen Aktionen in der Ukraine umgehend zu beenden. Die Staats- und Regierungschefs der NATO sind in der Pflicht, der Ukraine beizustehen. Mit diesen Kernergebnissen endete am gestrigen Montag in Vilnius, der Hauptstadt Litauens, die diesjährige Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO. Ein weiteres Schwerpunktthema der Tagung, die am 27. Mai begonnen hatte, war die Aktualisierung des Strategischen Konzepts der Allianz. Die Veranstaltung war ursprünglich in der ukrainischen Hauptstadt Kiew geplant, nach dem Angriff Russlands auf das Land sind die litauischen Gastgeber kurzfristig eingesprungen.

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Berlin. Der Deutsche Bundestag berät am Mittwoch kommender Woche (27. April) in erster Lesung über das geplante Sondervermögen „Bundeswehr“, das mit 100 Milliarden Euro ausgestattet werden soll. Die Bundesregierung legt dabei zwei Gesetzentwürfe vor: einen Entwurf „Bundeswehrsondervermögensgesetz“ (kurz BwSVermG) und einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a). Beide Texte sollen dann im Anschluss an die knapp 70-minütige Aussprache zur weiteren Beratung in den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

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Berlin. 76 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges und 30 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges ist ein militärischer Konflikt zwischen europäischen Staaten eher unwahrscheinlich. Gleichwohl spielt der „Verteidigungsfall“ in unserem Grundgesetz und auch in aktuellen Bundestagsbeschlüssen eine wichtige Rolle. Das Parlament hat nun am vergangenen Dienstag (26. Oktober) in seiner konstituierenden Sitzung die „Geschäftsordnung für Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes“ („Gesetzgebung des Bundes im Verteidigungsfall“) beschlossen. Über das Thema „Geschäftsordnung für den Verteidigungsfall“ und das nicht ganz einfache Prozedere berichtete ausführlich Volker Müller, Leiter der Redaktion „Online-Dienstes des Deutschen Bundestages“. Er erteilte uns freundlicherweise eine Nachdruckerlaubnis für seinen Beitrag. Übrigens: In der deutschen Medienberichterstattung findet sich so gut wie nichts über den aktuellen Parlamentsbeschluss zum Verteidigungsfall …

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Berlin. Die Bundesregierung will homosexuelle Soldaten der Bundeswehr und der früheren Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR rehabilitieren und entschädigen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, alle wehrdienstrechtlichen Verurteilungen von Soldaten in beiden deutschen Armeen wegen ihrer homosexuellen Orientierung, wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität per Gesetz außer Kraft zu setzen. Am 26. April kam es im Rahmen der 87. Sitzung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages deshalb bei diesem Vorhaben zu einer öffentlichen Anhörung. Alle geladenen Sachverständigen sprachen sich bei der rund vierstündigen Anhörung, die unter Vorsitz des SPD-Politikers Wolfgang Hellmich stattfand, ausdrücklich für die Regierungsinitiative aus.

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