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Nachrichten


Berlin. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, hat in den vergangenen Tagen mit einem Interview heftige Reaktionen ausgelöst. Die Gefühlspalette der Kritiker reichte dabei von bloßem Unverständnis bis hin zu glaubhafter Empörung. Gesprochen hatte die Spitzenkandidatin der deutschen Sozialdemokraten für die Europawahl am Mittwoch (10. April) in Berlin mit dem deutschen Dienst des russischen Fernsehsenders RT. RT Deutsch stellte Barley unter anderem Fragen zum Europawahlkampf, über das Gaspipeline-Projekt Nord Stream 2 und – so die Formulierung des Senders – „über den außenpolitischen Umgang mit Russland“.

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Kempten. Soldaten der Bundeswehr unterliegen auch bei Auslandsmissionen gemäß Paragraf 1a Absatz 2 des Wehrstrafgesetzes dem deutschen Strafrecht. Für entsprechende Sachverhalte bestand bis zur Einführung von Paragraf 11a der Strafprozessordnung kein besonderer Gerichtsstand. Seit dem 1. April 2013 gibt es diesen beim Amtsgericht Kempten. Der besondere Gerichtsstand in der Allgäu-Metropole befasst sich mit Straftaten, die von Bundeswehrsoldaten in besonderer Auslandsverwendung außerhalb des Geltungsbereichs unserer Strafprozessordnung begangen wurden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) nun berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Kempten seit 2013 bis einschließlich 2017 in 67 Fällen gegen deutsche Soldaten, die Straftaten im Auslandseinsatz begangen haben sollen, ermittelt. Die Agentur zitierte eine Sprecherin der Behörde.

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Berlin.(Afghanistan). Es ist ein ehrgeiziges Projekt, das da am 28. Januar 2013 in der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) in Berlin-Pankow gestartet wurde: Alle deutschen Sicherheitsgesetze, beschlossen nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001, sollen jetzt kritisch hinterfragt werden. Gebildet wurde dazu eine Regierungskommission, die an diesem Montag ihre Arbeit aufnahm. Viel Zeit bleibt den Experten nicht, bereits im Frühsommer sollen Ergebnisse präsentiert werden. Zudem bewegt sich das Gremium in einem extremen Spannungsfeld, denn im Kern geht es um die Frage „Mehr Sicherheit und weniger Datenschutz?“.

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Bonn/Berlin. Der gescheiterte Bombenanschlag im Bonner Hauptbahnhof am 10. Dezember hat erneut eine intensive Debatte über die Verstärkung der Videoüberwachung an Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen ausgelöst. Allerdings mehr in der Politik. Die Bürger scheinen sich mehrheitlich einig: Vier Fünftel der Deutschen (81 Prozent) befürworten eine Ausweitung, lediglich ein Fünftel (18 Prozent) lehnen dies ab; in allen Parteianhängerschaften findet mehr Videoüberwachung mehrheitlich Zustimmung.

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