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Nachrichten


Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober einstimmig den Entwurf der Bundesregierung für ein „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015“ angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Innenausschusses. Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter, Soldaten und Pensionäre rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent (mindestens aber 90 Euro) und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent erhöht.

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Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 25. Juni dieses Jahres in zweiter Beratung den Etat 2014 des Bundesministeriums der Verteidigung (Einzelplan 14) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses angenommen. Dafür stimmten an diesem Mittwoch die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten den Verteidigungsetat ab, der Ausgaben in Höhe von 32,44 Milliarden Euro umfasst. Dies sind 822,73 Millionen Euro weniger als im Vorjahr.

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Berlin. Der scheidende Generalsekretär des nordatlantischen Verteidigungsbündnisses, Anders Fogh Rasmussen, besuchte am 2. Juli vermutlich letztmalig in offizieller Mission Berlin. Auf dem Programm standen unter anderem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, Außenminister Frank-Walter Steinmeier sowie mit Gremien des Deutschen Bundestages. Wichtigste Themen waren die Ukrainekrise, das weitere Engagement in Afghanistan sowie die Vorbereitung des NATO-Gipfels in Newport, Wales (4. und 5. September).

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Berlin. Der Kieler SPD-Abgeordnete Hans-Peter Bartels führt in der neuen Wahlperiode den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages. Der 52-jährige Journalist wurde in der von Bundestagsvizepräsident Peter Hintze geleiteten konstituierenden Sitzung des Ausschusses am 15. Januar zum Vorsitzenden bestimmt. Bartels übernimmt die Position im Verteidigungsausschuss von seiner SPD-Kollegin Susanne Kastner.

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Berlin. Soldatinnen oder Soldaten, die während ihres Wehrdienstes in Deutschland oder im Auslandseinsatz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wurden bislang als Aktive von der Bundeswehrverwaltung und nach Dienstzeitende von den zuständigen Länderbehörden versorgt. Dies soll und wird sich nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2015 ändern.

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