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Nachrichten


Karlsruhe/Berlin. Der Mittwoch vergangener Woche (15. November) hatte es – bundespolitische gesehen – in sich! An diesem Tag hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) durch 60 Milliarden Euro ungenutzte Kredite zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für unzulässig erklärt. In der Folge verhängte Bundesfinanzminister Christian Lindner eine weitgehende Ausgabensperre für den Haushalt 2023 und weitere Sondervermögen. Ist auch das Sondervermögen „Bundeswehr“ von dieser Sperre betroffen? So zumindest hatte es Medien wie etwa die Augsburger Allgemeine Zeitung behauptet. Das Bundesministerium der Verteidigung veröffentlichte am heutigen Donnerstag (23. November) dazu Klarstellungen …

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Berlin. Den August des Jahres 2013 werden viele Besoldungs- und Versorgungsempfänger der Bundeswehr nicht so schnell vergessen. In diesem Monat türmten sich in den Beihilfestellen der zuständigen ministeriellen Geschäftsbereiche insgesamt rund 70.000 unerledigte Beihilfeanträge, die Beschwerden aktiver und ehemaliger Soldaten wegen überlanger Bearbeitungszeiten häuften sich. Nach Angaben der Bundesregierung dauerte im vergangenen Jahr die Bearbeitung eines Antrages teilweise bis zu 35 Werktage. Mittlerweile konnten die Zeiten durch verschiedene personelle und strukturelle Veränderungen wieder auf maximal 15 Werktage verkürzt werden. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte die Regierung am 24. Januar mit: „Die maximale Bearbeitungszeit von 15 Werktagen bei den Beihilfeanträgen von Besoldungsempfängern der Bundeswehr wird seit Oktober 2013 durchgängig eingehalten.“

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