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Karlsruhe/Berlin. Für die Medien war der Fall des 28 Jahre alten Offenbacher Oberleutnants Franco A. im Frühjahr und Sommer dieses Jahres das gefundene Fressen für Auflage und Quote. Der Ende April wegen Terrorverdachts festgenommene Heeresoffizier saß bis jetzt in Untersuchungshaft. Mit Beschluss vom gestrigen Mittwoch (29. November) hob der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) – auch als Staatsschutzsenat bezeichnet – den aktuellen Haftbefehl des BGH-Ermittlungsrichters gegen den Verdächtigen auf. Es bestehe kein Haftgrund mehr, so die Karlsruher Juristen. Der Beschuldigte sei in dieser Sache aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

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Karlsruhe. Der 3. Strafsenat des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) – auch als Staatsschutzsenat bezeichnet – hat die Haftbeschwerde des Bundeswehroffiziers Franco A. verworfen. Der Ende April wegen Terrorverdachts festgenommene Oberleutnant bleibt damit in Untersuchungshaft. Franco A. wird verdächtigt, gemeinsam mit zwei Komplizen rechtsextremistisch motivierte Anschläge geplant zu haben. Der Beschluss des Staatsschutzsenats erging vor mehr als drei Wochen, am 27. Juli (Aktenzeichen StB 16/17).

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