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Berlin. Die Einflussmöglichkeiten der soldatischen Interessenvertretungen sollen gestärkt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes vor. Konkret sollen die Ende 2012 in der Übergangsphase der Neuausrichtung der Bundeswehr untergesetzlich eingerichteten Vertrauenspersonenausschüsse bei den Kommandos der militärischen Organisationsbereiche nun gesetzlich verankert werden. Zudem sollen die Vertrauenspersonen durch eine „maßvolle Erweiterung“ ihrer Beteiligungsrechte in qualitativer und quantitativer Hinsicht gestärkt werden. Ebenso soll ihre Amtszeit verlängert werden. Das Parlament beriet am vergangenen Donnerstag (12. Mai) erstmals über das „Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften“.

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