menu +

Nachrichten


Berlin. Am 2. September 2016 ist das neue, rund drei Monate zuvor vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden die Beteiligungsrechte der Bundeswehrsoldaten gestärkt. Zugleich wurde eine politische Vorgabe der Regierungsparteien aus dem Koalitionsvertrag in die Tat umgesetzt. Heute, also mehr als zwei Jahre später, steht immer noch eine Neufassung der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 1472/1 – „Soldatische Beteiligung in der Bundeswehr“ – aus. Der Deutsche Bundeswehr-Verband hat diesen Missstand bereits im Juli vergangenen Jahres heftig kritisiert. Am 11. Oktober dieses Jahres richteten Abgeordnete der AfD-Bundestagsfraktion in der Angelegenheit nun eine Kleine Anfrage an die Regierung, die das Verteidigungsministerium beantwortete.

Weiterlesen…

Berlin/Düsseldorf/Sigmaringen. Tendenz steigend: Immer mehr Soldaten beschweren sich dienstlich über sexuelle Belästigung, Rechtsextremismus oder Fehlverhalten von Vorgesetzten. Dies geht aus Zahlen des Verteidigungsministeriums hervor, über die die Rheinische Post in ihrer Ausgabe vom 15. Juli berichtete. Die Tageszeitung aus Düsseldorf zitierte dabei Angaben des Ministeriums für das erste Halbjahr 2017. Wie ein Ministeriumssprecher dem Blatt sagte, sei der Anstieg der Beschwerden auch ein gutes Zeichen dafür, dass die Sensibilität in der Truppe für solche Vorkommnisse messbar gestiegen sei.

Weiterlesen…

Berlin. Die Zahl der Soldaten, die Verfehlungen in der Bundeswehr melden, steigt. Dies berichtet DIE ZEIT am heutigen Donnerstag (22. Juni). So sollen sich im vergangenen Jahr insgesamt 30 Untergebene offiziell wegen Übergriffen ihrer Vorgesetzten – beispielsweise Schikanen oder Beschimpfungen – beschwert haben. Mittlerweile nehmen die dienstlichen Klagen zu: Nach Informationen der Wochenzeitung haben im Zeitraum 1. Januar bis 20. Juni 2017 jetzt schon 50 Soldaten Fehlverhalten angezeigt.

Weiterlesen…

Berlin. Den August des Jahres 2013 werden viele Besoldungs- und Versorgungsempfänger der Bundeswehr nicht so schnell vergessen. In diesem Monat türmten sich in den Beihilfestellen der zuständigen ministeriellen Geschäftsbereiche insgesamt rund 70.000 unerledigte Beihilfeanträge, die Beschwerden aktiver und ehemaliger Soldaten wegen überlanger Bearbeitungszeiten häuften sich. Nach Angaben der Bundesregierung dauerte im vergangenen Jahr die Bearbeitung eines Antrages teilweise bis zu 35 Werktage. Mittlerweile konnten die Zeiten durch verschiedene personelle und strukturelle Veränderungen wieder auf maximal 15 Werktage verkürzt werden. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte die Regierung am 24. Januar mit: „Die maximale Bearbeitungszeit von 15 Werktagen bei den Beihilfeanträgen von Besoldungsempfängern der Bundeswehr wird seit Oktober 2013 durchgängig eingehalten.“

Weiterlesen…

OBEN