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Nachrichten


Bonn/Berlin. Die Bundeswehr gewährt ausländischen Truppenteilen, deutschen Behörden oder Zivilisten seit Jahren schon gewisse logistische Leistungen. So gibt sie beispielsweise Betriebsstoffe ab oder nimmt Personen, die nicht Angehörige der Streitkräfte sind, bei ihren Flügen mit. Es ist festgelegt, dass für solche Leistungen stets ein kostendeckendes Entgelt in Rechnung zu stellen ist. In seinem Ergänzungsband zu den aktuellen „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ kritisiert nun der Bundesrechnungshof, dass die Bundeswehr logistische Leistungen für Dritte immer noch nicht abrechnet und damit ihre früher gegebenen Zusagen an den Deutschen Bundestag nach wie vor nicht einhält.

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Bonn/Berlin. Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sind Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung durch das Parlament. Für das Haushaltsjahr 2018 sind die „Bemerkungen 2019“ maßgeblich. Den Hauptband dieser Bemerkungen hat der Bundesrechnungshof im Dezember vergangenen Jahres vorgestellt. In einem Ergänzungsband berichten die obersten Finanzkontrolleure jetzt über weitere einzelplanbezogene Prüfungsergebnisse, die nach Veröffentlichung des Hauptbandes noch in das anstehende Entlastungsverfahren einzubringen sind. Auch die Bundeswehr ist wieder Gegenstand schwerer Kritik …

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Bonn/Berlin. Die Bundeswehr berechnet seit Jahren das Gehalt für neu eingestellte Soldaten falsch – häufig zu deren Lasten. Zu diesem Urteil kommt der Bundesrechnungshof in seinen aktuellen „Bemerkungen 2019 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“, die am Dienstag dieser Woche (10. Dezember) der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Das Verteidigungsministerium habe zudem gegen seine Zusage gegenüber dem Parlament verstoßen, fehlerhafte Gehaltszahlungen zu vermeiden, so der Bundesrechnungshof weiter. Das Ministerium müsse jetzt endlich die vom Bundestag geforderten wirksamen Kontrollmechanismen einführen und den betroffenen Bundeswehrangehörigen das richtige Gehalt überweisen.

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