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Nachrichten


Berlin. Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2020 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als 2019. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium vom 2. März hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen. Auch technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer – sogenannte IMSI-Catcher – dürfen eingesetzt werden.

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