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Nachrichten


Hannover. Die juristische Aufarbeitung des großen Moorbrandes im Emsland im Jahr 2018 schreitet voran. Dies ergab eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Imke Byl und Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) vom 9. Juni. Die beiden Politiker wollten unter anderem von der Landesregierung wissen, „was […] das angekündigte Gutachten zur Beurteilung der strafrechtlich relevanten Sorgfaltspflichten im Rahmen der Waffentests sowie der Brandbekämpfung ergeben [hat]“. In einer Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 13. Juli heißt es dazu: „Das Sachverständigengutachten liegt der Staatsanwaltschaft Osnabrück inzwischen vor. Hieraus ergibt sich ein Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Brandstiftung.“ Weitere Einzelheiten zum Inhalt des Gutachtens könnten derzeit „aufgrund der fortdauernden Ermittlungen“ nicht mitgeteilt werden, so das Ministerium.

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Karlsruhe/Berlin. Für die Medien war der Fall des 28 Jahre alten Offenbacher Oberleutnants Franco A. im Frühjahr und Sommer dieses Jahres das gefundene Fressen für Auflage und Quote. Der Ende April wegen Terrorverdachts festgenommene Heeresoffizier saß bis jetzt in Untersuchungshaft. Mit Beschluss vom gestrigen Mittwoch (29. November) hob der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) – auch als Staatsschutzsenat bezeichnet – den aktuellen Haftbefehl des BGH-Ermittlungsrichters gegen den Verdächtigen auf. Es bestehe kein Haftgrund mehr, so die Karlsruher Juristen. Der Beschuldigte sei in dieser Sache aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

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