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Nachrichten


Berlin/Gao (Mali). Die Friedensmission der Vereinten Nationen (VN) in Mali gilt als besonders gefährlich. Seit Juli 2013 bis einschließlich 31. Mai dieses Jahres starben im Rahmen der Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali (Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission) – kurz MINUSMA – 68 Blauhelme durch Sprengsätze oder Terrorangriffe. Der Weltsicherheitsrat hat darauf reagiert. Am 29. Juni stimmte das VN-Gremium einer Verlängerung von MINUSMA bis zum 30. Juni 2017 zu, gleichzeitig befürwortete es die Entsendung weiterer Soldaten und Polizisten. Die Bundeswehr engagiert sich in dem westafrikanischen Land bei MINUSMA und bei der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM (European Union Training Mission) Mali. Aufklärungsdrohnen des Typs Heron 1 sollen demnächst die Truppe besser schützen. Die Grünen rückten auch die Beschaffung von Fesselballons, die mit Kameras bestückt sind, auf die Tagesordnung. Einen Schreckmoment erlebte die Bundeswehr am gestrigen Mittwoch (6. Juli): Nördlich von Gao wurden deutsche Soldaten mit Handwaffen angegriffen – es gab allerdings keine Personen- und Sachschäden. Es war dies das erste Mal, dass deutsche MINUSMA-Angehörige unter Beschuss gerieten. Mehr zu diesem Zwischenfall am Ende unseres Beitrags …

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Berlin/Tel Aviv (Israel). Das Beschaffungsprojekt „Bewaffnungsfähige Drohnen für die deutschen Streitkräfte“ nimmt scharfe Konturen an. Am Donnerstag vergangener Woche (23. Juni) unterzeichneten in Berlin Vertreter der Bundeswehr und des Unternehmens Israel Aerospace Industries (IAI) dazu eine wichtige Vereinbarung. Sie soll den Weg für die deutsche Zulassung des unbemannten Luftfahrzeugsystems (Unmanned Aircraft System, UAS) Heron TP ebnen. Das von Generalmajor Ansgar Rieks, Chef des Luftfahrtamtes der Bundeswehr, unterschriebene Dokument legt die entsprechenden Zulassungskriterien verbindlich fest. Im Mittelpunkt stehen dabei die Aspekte der Flugsicherheit der Drohne. Die israelische Herstellerfirma IAI verpflichtet sich somit, die von den deutschen Partnern geforderten Bedingungen im Vorfeld der Zulassung zu erfüllen.

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