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Nachrichten


Bonn. In diesen Tagen jährt sich zum 55. Mal die Urteilsverkündung gegen einen der Haupttäter des nationalsozialistischen Völkermordes an den europäischen Juden. Am 15. Dezember 1961 wurde in Jerusalem Adolf Eichmann, Cheforganisator der Judendeportationen im Zweiten Weltkrieg, zum Tode verurteilt. Für den Ereignis- und Dokumentationskanal phoenix ein Anlass, mehr als 70 Jahre nach dem Holocaust die Verbrechen gegen die Menschlichkeit wieder in das gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken.

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Frankfurt am Main. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – in schwerem Stein gehauen erinnert an der Fassade des Gebäudes C des Frankfurter Landgerichts dieser Satz an das elementarste Gut unserer Verfassung. Es ist der erste Satz des ersten Artikels des deutschen Grundgesetzes, den der damalige Hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer am Haus an der Konrad-Adenauer-Straße hat anbringen lassen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – vielleicht hat dieses universelle Postulat am Schluss auch einen ehemaligen Zeitsoldaten der Bundeswehr ergriffen, der sich jetzt vor der Staatsschutzkammer des Landgerichtes Frankfurt verantworten muss. Er hatte über einen Zeitraum von zwei Monaten im Internet für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) geworben. Zweifel seien ihm erst gekommen, so gestand der Ex-Soldat am heutigen Donnerstag im Gerichtssaal, als seine „IS-Freunde“ die Verbrennung eines jordanischen Piloten bei lebendigem Leibe verherrlicht hätten.

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