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Nachrichten


Berlin/Stetten am kalten Markt. Am 1. Januar 2016 hat die Bundeswehr mit der Einführung einer Arbeitszeitverordnung für ihre Soldaten eine Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt und den Weg freigemacht für zeitgemäße Arbeitszeitmodelle im Grundbetrieb der Streitkräfte. Die Verordnung dient vor allem dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit des Militärpersonals in den Teilstreitkräften und Organisationsbereichen. Die Soldatenarbeitszeitverordnung – kurz SAZV – nimmt zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bestimmte Tätigkeiten vom Geltungsbereich aus.

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Berlin. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hans-Peter Bartels, kritisiert heute (10. April) in einem Beitrag der Bild am Sonntag (BamS) die neue Arbeitszeitverordnung der Bundeswehr. Denn die praktische Anwendung der seit Jahresbeginn gültigen Regelungen, die die Arbeitszeit von Soldaten im Grundbetrieb auf 41 Stunden pro Woche beschränken, scheint noch große Probleme zu bereiten. Da jetzt Mehrarbeit nicht mehr mit Geld ausgeglichen werde, sondern mit Freizeit, käme es zu denkwürdigen Situationen, erklärt Bartels. So hätten beispielsweise Soldaten bei einem Truppenübungsplatzaufenthalt um 16:30 Uhr Dienstschluss und „hingen danach rum“. Der Übungstag sei wegen der „Überstundengefahr“ pünktlich am Nachmittag beendet worden, sinnvolle Freizeitgestaltung auf dem Gelände aber kaum möglich. Im Amt des Wehrbeauftragten würden immer mehr Beschwerden wegen der neuen Soldatenarbeitszeitverordnung registriert, berichtet die BamS.

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