Berlin. Nach Angaben der Bundesregierung ist es in der Vergangenheit bei Luftbetankungen im Flugbetrieb der Bundeswehr und der NATO-Alliierten über dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zu keinen Flugunfällen gekommen. Dies geht aus einer Regierungsantwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor. Erkundigt hatten sich zum Thema „Luftbetankungen im Rahmen des militärischen Übungsbetriebes“ die Abgeordneten Sevim Dağdelen, Thomas Lutze und Żaklin Nastić. Ihnen teilte die Bundesregierung am 8. August unter anderem mit, dass im Jahr 2022 insgesamt 444 Luftbetankungsmissionen mit jeweils bis zu acht Empfängerflugzeugen über Deutschland stattfanden. Bis zum 30. Juni dieses Jahres waren es 213 Luftbetankungsmissionen.
In ihrer Vorbemerkung liefert die Bundesregierung zunächst ausführliche Hintergrundinformationen. So schreibt sie: „Das Betanken von Luftfahrzeugen während des Fluges dient einer Erhöhung der Effektivität und Effizienz von Luftoperationen durch Steigerung der Reichweite, Erhöhung der Nutzlast beziehungsweise Verlängerung der möglichen Flugdauer von Luftfahrzeugen. Daher kommt der Fähigkeit zur Luftbetankung im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf Einsätze zur Krisenbewältigung und der Verteidigungsvorsorge eine herausgehobene Bedeutung zu.“
Weiter heißt es in der Vorbemerkung: „Die erfolgreiche Durchführung von Luftbetankungen, die oftmals im internationalen Rahmen mit Bündnispartnern stattfinden, erfordert sowohl das Zusammenspiel vieler Akteure und Organisationen als auch die Kompatibilität von Verfahren und Material. Das Üben der Betankungsvorgänge ist in Simulatoren sowohl für die Luftfahrzeugbesatzungen der Tank- als auch der Empfängerflugzeuge nicht vollständig realitätsnah möglich und muss daher auch im realen Flugbetrieb geübt werden.“
Laut Regierungsantwort sind sogenannte „Luftbetankungsovale“ über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verteilt. Sie wurden eingerichtet unter Berücksichtigung der militärischen Erfordernisse – wie beispielsweise der Lage innerhalb oder in unmittelbarer Nähe zu den militärischen Übungslufträumen sowie kurzen Hin- und Rückwegen zu den militärischen Flugplätzen. „Durch diese Positionierung wird eine optimale Unterstützung des Übungsflugbetriebs der Luftstreitkräfte mit Großraumtankern gewährleistet“, erläutert die Bundesregierung.
Weiter führt sie aus: „Ebenso muss der engen Luftraumstruktur in Deutschland Rechnung getragen werden. Aufgrund des sehr dichten Netzes von Verkehrsflughäfen und Flugverkehrsstrecken mit teilweise sehr hohem zivilem Flugverkehrsaufkommen ist der Luftraum über dem Bundesgebiet eine knappe und begrenzte Ressource, in der ein sicherer, geordneter und flüssiger Verkehr sichergestellt werden muss.“
Die Luftbetankungsovale werden – so die Regierungsinformationen – bereits seit Jahrzehnten „in Abhängigkeit der technischen und personellen Verfügbarkeit sowie der jeweils aktuell vorherrschenden Wetterbedingungen“ stets flexibel genutzt. Allerdings ist eine vollständige Vermeidung aller bewohnten Gebiete wegen der dichten Besiedlung in Deutschland nicht möglich. Ausgeschlossen ist außerdem eine ausschließliche Nutzung der Luftbetankungsovale über See.
Abschließend versichert die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung zur Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion: „Das Ziel, die Belastung der Bevölkerung durch militärischen Flugbetrieb in Deutschland so gering wie möglich zu halten, hat unverändert hohe Priorität und ist allen Verantwortlichen und am militärischen Flugbetrieb Beteiligten bewusst. Zugleich ist der militärische Aus- und Weiterbildungsbedarf zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der fliegenden Besatzungen und somit auch zur Aufrechterhaltung der Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung unabdingbar.“
Allerdings, so die Einschränkung der Regierung: „Die Bestrebungen zur Minimierung der Auswirkungen des militärischen Flugbetriebs finden grundsätzlich immer dann ihre Grenzen, wenn signifikante negative Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu erwarten sind. Die Streitkräfte müssen die Vorbereitung auf Einsätze zur Krisenbewältigung sicherstellen und gleichzeitig einen angemessenen Anteil zur Verteidigungsvorsorge gewährleisten.“
Wie der Regierungsantwort zu entnehmen ist (und eingangs bereits berichtet wurde), konnten im Jahr 2022 insgesamt 444 Luftbetankungsmissionen (davon 247 Missionen ausländischer Tanker) mit jeweils bis zu acht Empfängerflugzeugen über Deutschland durchgeführt werden. Bis zum 30. Juni dieses Jahres waren es über dem Bundesgebiet 213 Luftbetankungsmissionen (davon 93 ausländische Missionen).
Es gab im Jahr 2022 alles in allem 70 Luftbetankungseinsätze über Deutschland im Rahmen von Nachtflügen (davon 35 ausländische Tankflugzeuge) sowie 37 Luftbetankungseinsätze im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2023 (davon 14 ausländische Missionen).
Im Jahr 2022 führte die Deutsche Luftwaffe mit ihren Maschinen im Ausland fünf Betankungsmissionen durch, davon keine bei Nacht. Im Jahr 2023 fand bis zum 30. Juni überhaupt keine Betankung unserer Luftwaffe zu Übungszwecken im Ausland statt.
Die Betankungsmissionen im deutschen Luftraum durch US-Tanker werden sowohl für amerikanische als auch für deutsche Kampfflugzeuge durchgeführt. Für den Ausbildungs- und Übungsflugbetrieb der Deutschen Luftwaffe werden regelmäßig US-Tankflugzeuge gebucht. Darüber hinaus werden auch die in Geilenkirchen stationierten NATO-Maschinen des Typs Boeing E-3A AWACS (AWACS = NATO Airborne Early Warning & Control Force) sowie Luftfahrzeuge anderer Bündnispartner durch die „fliegenden US-Tankstellen“ versorgt.
Über das Gesamtfazit der Bundesregierung haben wir schon zu Beginn unseres Beitrages berichtet. Blicken wir trotzdem noch einmal in die Antwort, dort heißt es: „Im Flugbetrieb der Bundeswehr und der NATO-Alliierten über dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland kam es in der Vergangenheit zu keinem Flugunfall, der sich im Rahmen von Luftbetankungsvorgängen ereignet hat.“ Somit bestehe – versichert jedenfalls die Regierung – „keine erhöhte Eintrittswahrscheinlichkeit“ von Flugunfällen bei Luftbetankungsvorgängen in Relation zu Flugunfällen, die sich im allgemeinen Flugbetrieb (zivil und militärisch) über dem deutschen Hoheitsgebiet ereignen könnten.
Sollte es dennoch einmal zu einem Flugunfall mit Betankungsmaschinen über dem Hoheitsgebiet Deutschlands kommen, so wären die Folgen vor allem für die Umwelt handhabbar. Im Regierungstext wird dazu ausgeführt: „Das in Talsperren, Gewässern oder im Grundwasser vorhandene Rohwasser zur Trinkwasseraufbereitung weist keine Trinkwasserqualität auf und muss im Wasserwerk zunächst einen Aufbereitungsprozess durchlaufen, um die Anforderungen der Trinkwasserverordnung zu erfüllen. [Im Falle eines Unfalls mit einem Tankflugzeug über Deutschland] besteht ausreichend Zeit, die Zufuhr des Rohwassers zur Trinkwasseraufbereitung zu stoppen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Qualität des Trinkwassers nicht zu gefährden.“ Es folgt der Hinweis: „Die Verwaltungen der Bundesländer sind für den Vollzug in der Wasserwirtschaft zuständig. Sie regeln daher im Einzelfall auch die Risikovorsorge und treffen Maßnahmen im Schadensfall.“
Die Aufnahme zeigt die Betankung eines deutschen Kampfflugzeugs Tornado durch ein Tankflugzeug KC-135 der U.S. Air Force. Das Bild wurde am 10. Mai 1998 aus dem Tornado-Cockpit heraus aufgenommen.
(Foto: Presse- und Informationszentrum Deutsche Luftwaffe)
Kleines Beitragsbild: Betankung eines deutschen Eurofighter-Kampfjets am 30. Januar 2009 durch einen Airbus A310 MRTT der Flugbereitschaft (MRTT = Multi Role Transport Tanker).
(Foto: Presse- und Informationszentrum Deutsche Luftwaffe)