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Berlin/Koblenz. Viele Jahrzehnte lang wurde die Bundeswehr als finanzpolitischer Steinbruch missbraucht, um Bundeshaushalte mitzufinanzieren. Das bittere Erwachen kam mit dem russischen Einmarsch in die Ukraine. Die magische Friedensdividende war über Nacht aufgebraucht, die Lage alarmierend. So alarmierend, dass Bundeskanzler Olaf Scholz am 27. Februar 2022 ein schuldenfinanziertes Sondervermögen „Bundeswehr“ in Höhe von 100 Milliarden Euro ankündigen musste.

Geld, um das neue Sicherheitsbedürfnis Deutschlands zu stillen, steht also bereit. Fraglich ist allerdings, ob die deutsche Verteidigungsbürokratie und das deutsche Militär-Beschaffungswesen die von Scholz ausgerufene „Zeitenwende“ ebenfalls vollziehen können (oder wollen).

Als dringend reformbedürftig gilt in diesem Zusammenhang das Koblenzer Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), das Kritiker auch schon als „planwirtschaftlich-orientierten Verwaltungsmoloch“ bezeichnet haben.

Kennzahlen im halbjährlichen Rüstungsbericht des Ministeriums

In einer Kleinen Anfrage haben sich vor Kurzem die AfD-Parlamentarier Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte und Gerold Otten sowie weitere Abgeordnete der AfD-Bundestagsfraktion mit dem Thema „Effizienz der Beschaffungen in der Bundeswehr“ befasst und dabei vor allem das BAAINBw hinterfragt.

So vertritt die AfD die Meinung, dass das Beschaffungswesen der Bundeswehr bereits seit Jahren an Ineffizienz leide. Dies verlangsame und verteuere den Beschaffungsvorgang. Die Abgeordneten wollten denn auch von der Bundesregierung wissen, ob „die zuständigen Behörden, die im Geschäftsbereich des [Verteidigungsministeriums] für die Beschaffung zuständig sind, über Möglichkeiten, die Effizienz ihrer Beschaffungsmaßnahmen und möglicher Verbesserungen zu quantifizieren, verfügen“.

Das Koblenzer Beschaffungsamt verfüge über diese Möglichkeiten, versicherte die Bundesregierung und erklärte dazu: „Das BAAINBw wurde seit 2015 mit den Maßnahmen der Agenda ,Rüstung‘, der Agenda ,Nutzung‘, der moderaten Nachjustierung der Organisation und dem Projekt ,Untersuchung und Optimierung der Beschaffungs- und Nutzungsorganisation‘ in seinen Prozessen und der Amtsorganisation umgestaltet und optimiert.“

Laut Regierungsauskunft hält das BAAINBw diese Veränderungen mit folgenden Kennzahlen nach:
Anzahl geschlossener Verträge pro Jahr;
Gesamtvolumen der geschlossenen Verträge;
umgesetzter Anteil der zugewiesenen Haushaltsmittel;
Dienstpostenumfang und Besetzungsgrad;
Anzahl der Rügen und Nachprüfungsverfahren im Vergleich zur Anzahl der Vergaben;
Anzahl der Projekte und deren Kategorisierung im Rahmen des Risikomanagements;
Anzahl der 25-Millionen-Euro-Vorlagen.

Über diese Kennzahlen werde halbjährlich im Bericht des Verteidigungsministeriums zu Rüstungsangelegenheiten (Rüstungsbericht) informiert, so die Bundesregierung.

Beschaffungswesen wurde bereits vor drei Jahren umfassend analysiert

Aufschlussreiche Erkenntnisse brachten auch die Antworten auf den nächsten Fragenkomplex der AfD-Bundestagsabgeordneten. Diese wollten wissen, welche Verbesserungen „in den vergangenen zehn Jahren [bei] den Wirkungskategorien ,Entlastung der Personalressourcen‘, ,Verbesserung der Steuerungsfähigkeit‘, ,Verbesserung der Rahmenbedingungen der Projektarbeit‘ sowie ,Verstärkung der Personalressourcen“ erreicht“ werden konnten.

Die Bundesregierung wies in ihrer Antwort zunächst darauf hin, dass sich das Verteidigungsministerium seit dem Jahr 2015 in seinem Rüstungsbericht ausführlich zu den zuvor bereits genannten Kennzahlen und zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation des BAAINBw äußert.

Zudem sei in den Jahren 2018/2019 von der Task Force „Untersuchung Beschaffungs- und Nutzungsorganisation sowie Optimierung des Beschaffungswesens“ – unter anderem unter Einbeziehung eines Expertenrats – das Beschaffungswesen umfassend analysiert worden. Folgende Maßnahmen zur Verbesserung seien dabei aufgelistet worden:
Entlastung der für die Projektarbeit vorgesehenen Personalressourcen;
verbesserte Steuerung/Priorisierung von Projekten;
Verstärkung der für die Projektarbeit vorgesehenen Personalressourcen;
Verbesserung der Bedingungen zur Bearbeitung von Projekten.

Die Regierungsantwort kommt zu dem Ergebnis: „Nach Feinausplanung und Umsetzung von insgesamt 58 Maßnahmen wurde ein umfangreicher Zwischenbericht Anfang Mai 2021 an den Deutschen Bundestag übermittelt. Von diesen 58 Maßnahmen wurden 35 abgeschlossen, 21 werden im BAAINBw fortgeführt, zwei konnten nicht umgesetzt werden.“

Auch der halbjährliche erscheinende Rüstungsbericht informiere über die Fortschritte, letztmals der 14. Rüstungsbericht, so die Bundesregierung weiter.

Flexibilisierung des Vergaberechts und Trendwende „Personal“

Ausdrücklich wies die Regierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion auch auf die Flexibilisierung des Vergaberechts hin. Hier sei im März 2022 die Wertgrenze für Direktaufträge für den Geschäftsbereich des Ministeriums „befristet von zuvor 1000 Euro auf 5000 Euro“ erhöht worden.

Am 19. Juli 2022 sei zudem das Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr („Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz“, kurz BwBBG) in Kraft getreten. Die Regierung erläuterte hier: „Die Vergabestellen der Bundeswehr dürfen in den nächsten viereinhalb Jahren vergaberechtliche Erleichterungen nutzen. Insbesondere Aufträge über die Lieferung von Militärausrüstung zur unmittelbaren Stärkung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr sowie Aufträge über Bau- und Instandhaltungsleistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Militärausrüstung stehen, können jetzt zügiger vergeben werden, als dies nach der bisherigen Rechtslage möglich war.“

Zum Punkt „Personalressourcen“ führte die Bundesregierung in ihrer Antwort mit Blick auf das BAAINBw und dessen Bereich aus (am Hauptsitz des Bundesamtes in Koblenz gibt es rund 6500 Stellen; insgesamt hat die Behörde an 116 Dienstorten etwa 11.000 Beschäftigte): „Zur Entlastung der Personalressourcen wurden Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von ,Dienst/Beruf und Familie‘ ergriffen und intensiviert, etwa durch flexible Arbeitszeiten/Gleitzeit und die Verstetigung der Möglichkeit zur Führung von Langzeitkonten. Besonders hervorzuheben sind die erheblich verbesserten Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten.“

Zusätzlich seien Maßnahmen zur Verstärkung der Personalressourcen ergriffen worden. Mit Einleitung der Trendwende „Personal“ habe man unter anderem zusätzliche Dienstposten eingerichtet. Durch zielgerichtete Direkteinstellungskampagnen vor allem im gehobenen und höheren Dienst hätten erfahrene Quereinsteiger unterschiedlicher Fachrichtungen (Technik, IT-Kräfte sowie Juristen) für das Beschaffungswesen gewonnen werden können. Auch durch die gesteigerte Übernahme von Laufbahnnachwuchs habe man die Personalressourcen verstärken können.

Schrittweise Verbesserung der Rüstungsbeschaffung auf einem guten Weg

Die Parlamentarier wollten abschließend wissen, mit welchen Steuerungs- und Messinstrumenten das Beschaffungswesen im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums überprüft und überwacht wird.

Der Regierungsantwort zufolge hat zum einen das BAAINBw unter anderem „die bedarfsgerechte Verausgabung der zugewiesenen Haushaltsmittel seit dem Jahr 2015 nahezu verdoppelt“. Zur weiteren Steigerung der Leistungsfähigkeit des Bundesamtes sei außerdem die Zuweisung und Besetzung von Dienstposten ein zentrales Steuerungsinstrument. Drittens habe das BAAINBw „zusätzlich Maßnahmen zur Optimierung der internen Prozesse und der Organisation ergriffen, die sich positiv auswirken“.

Im Ministerium selbst sei die Task Force „Optimierung des Beschaffungswesens“ eingerichtet worden, um den gesamten Beschaffungsprozess – von der Planung über die Realisierung bis hin zur Nutzung – zu analysieren und zu optimieren. Über die Task Force und ihren Auftrag sei im 15. Rüstungsbericht informiert worden.

Die Bundesregierung kommt in ihrer Antwort auf die Kleine AfD-Anfrage schließlich zu dem Ergebnis: „Der eingeschlagene Weg der inkrementellen Verbesserung der Beschaffung von Rüstungsgütern [ist] auf einem guten und zielführenden Weg, der insbesondere durch bereits erzielte Erleichterungen im Vergaberecht gekennzeichnet ist.“


Die Aufnahme zeigt die Hinweistafel der Bundesoberbehörde BAAINBw im Eingangsbereich ihres Hauptgebäudes in den Koblenzer Rheinanlagen.
(Foto: Christian Dewitz/mediakompakt)

Kleines Beitragsbild: Blick auf den Dienstsitz des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr. Bei dem markanten Ensemble am Rheinufer handelt es sich um den ehemaligen Sitz der Preußischen Regierung für den Regierungsbezirk Koblenz in der damaligen Rheinprovinz (1822 bis 1945). Das BAAINBw ist im Hauptbau untergebracht.
(Foto: Christian Dewitz/mediakompakt)


Kommentare

  1. Dr.-Ing.U. Hensgen | 18. August 2022 um 12:03 Uhr

    Die eingeleiteten oder umgesetzten Maßnahmen zu Steigerung der Effizienz des BAAINBw führen nur zur Zementierung eines falschen Systems. Die Aufgaben und Kompetenzen des BAAINBw müssen grundlegend verändert werden. Die Behörde sollte meines Erachtens nur als eine Stabsstelle agieren. Die Entscheidung und Verantwortung über die Beschaffung von Ausrüstung gehört in die Hände der Anwender.

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