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Berlin. Ab dem 1. Oktober 2022 wird es in Berlin ein Territoriales Führungskommando der Bundeswehr geben. Das neue Kommando wird unmittelbar dem Verteidigungsministerium nachgeordnet und nicht Teil eines Organisationsbereichs der deutschen Streitkräfte sein. Erster Befehlshaber des neuen Führungskommandos für das Inland (im Gegensatz zum Einsatzführungskommando, das für die Auslandseinsätze der Bundeswehr zuständig ist) soll Generalmajor Carsten Breuer werden. Verteidigungsministerin Christine Lambrecht hat den 57 Jahre alten Offizier damit beauftragt, das Territoriale Führungskommando aufzustellen und ab dem 1. Oktober zu übernehmen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Kerstin Vieregge hat sich mit dem neuen Kommando befasst und eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.

Ehe wir auf die Anfrage der Abgeordneten, die Obfrau der Unionsfraktion im Verteidigungsausschuss des Bundestages ist, näher eingehen, noch einmal ein Rückblick auf den 13. Juni dieses Jahres. An diesem Montag informierte das Bundesministerium der Verteidigung die Öffentlichkeit über die Aufstellung des neuen Kommandos. In einem Tagesbefehl an die Truppe beziehungsweise in einer Pressemitteilung für die Medien hieß es dazu unter anderem:

„Der russische Einmarsch in der Ukraine hat die Notwendigkeit unterstrichen, die Führungsorganisation der Streitkräfte beschleunigt auf die Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung auszurichten. Hierzu hat [Verteidigungsministerin Lambrecht] entschieden, die Führungsorganisation der Streitkräfte als Reaktion auf die aktuelle Sicherheitslage anzupassen.“

Und: „Das Territorialen Führungskommando der Bundeswehr – kurz TerrFüKdoBw – ist verantwortlich für die operative Führung nationaler Kräfte im Rahmen des Heimatschutzes, einschließlich der Amts- und Katastrophenhilfe sowie der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit. Es nimmt die Aufgaben als ,Aufmarsch führendes Kommando‘ für nationale Verlegungen gemäß den Planungen der NATO zur Landes- und Bündnisverteidigung wahr. Das Kommando organisiert die Verlegung alliierter Kräfte durch Deutschland in enger Abstimmung mit den NATO-Kommandos.“

Bündelung von bislang verteilten territorialen Führungsaufgaben

Ministerin Lambrecht erklärte zudem im Juni in Berlin: „Bislang waren die territorialen Führungsaufgaben über viele Bereiche verteilt.“ Mit Aufstellung des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr würden diese Aufgaben demnächst gebündelt. Mit dem neuen Kommando könnten zudem über die rein militärischen Aufgaben hinaus rasch die nötigen Kräfte für einen nationalen Krisenstab bereitgestellt werden, wenn dies notwendig sei – etwa im Falle von Hochwasserkatastrophen oder wie in der Coronavirus-Pandemie.

Mit dem neuen Kommando, das aus dem bisherigen Kommando für Territoriale Aufgaben der Bundeswehr hervorgehen soll, würden auch Kräfte verfügbar gemacht, die in besonderen Situationen schnell für die Bildung eines nationalen Krisenstabes in der Bundesregierung bereitstünden, heißt es auch im Tagesbefehl vom 13. Juni zur Kommandoaufstellung. Damit werde den Erkenntnissen aus der Arbeit des Corona-Krisenstabes (damals direkt im Bundeskanzleramt geleitet von Generalmajor Breuer – wir berichteten) und auch der Unterstützung im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe 2021 Rechnung getragen. „Das Personal des neuen Kommandos und seine eingeübten Strukturen gewährleisten auch in solchen Fällen eine zeitverzugslose Arbeitsaufnahme und den durchhaltefähigen Betrieb 24/7. Mit Aufstellung des Kommandos zum 1. Oktober 2022 kann dann unmittelbar reagiert werden“, so der Tagesbefehl, der unterzeichnet ist von Ministerin Lambrecht und Generalinspekteur Eberhard Zorn.

Das neue Kommando und seine ihm zugeordneten Dienststellen

Nun zur Anfrage der CDU-Politikerin Kerstin Vieregge. Sie wollte von der Bundesregierung zunächst wissen, „welche Verbände, Kommandos und Ämter dem sich im Aufbau befindlichen Nationalen Territorialen Führungskommando [einmal] unterstellt“ werden sollen. Ihr antwortete der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung Thomas Hitschler.

Laut Hitschler sollen dem neuen Berliner Kommando einmal folgende Dienststellen der Bundeswehr zugeordnet werden:
die 16 Landeskommandos mit ihrer jeweiligen territorialen Organisation;
die Dienststellen des Heimatschutzes und der zugeordneten Ausbildungsorganisation;
die Truppenübungsplatz-Kommandanturen;
das Wachbataillon beim Bundesministerium der Verteidigung;
das Multinational CIMIC Command (Nienburg/Weser) für die zivil-militärische Zusammenarbeit.

Darüber sollen die deutschen Anteile des NATO Joint Support and Enabling Command (JSEC) und des Multinationalen Kommandos Operative Führung (MNKdo OpFü) – beide in Ulm – dem künftigen Territorialen Führungskommando der Bundeswehr truppendienstlich zugeordnet werden.

Personalvertretungsrechte im neuen Kommandobereich

Vieregge wollte auch wissen, „welche Konsequenzen sich aus diesen Strukturentscheidungen hinsichtlich der Personalvertretungsrechte gemäß des Bundespersonalvertretungsgesetzes sowie der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung“ ergeben.

Dazu der Staatssekretär in seiner Antwort: „Die Personalvertretungsrechte werden im Kommandobereich des Territorialen Führungskommandos gewährleistet.“ Das neue Kommando sei in seiner organisatorischen Stellung das Pendant zum Einsatzführungskommando der Bundeswehr, erklärte Hitschler. Dieser Organisationsstruktur folgend, werde die Beteiligung der Soldaten durch Personalräte gemäß den rechtlichen Vorgaben ausgestaltet.

Der Vertreter des Ministeriums führte weiter aus: „Das Territoriale Führungskommando erfüllt die Voraussetzungen zur Wahl eines eigenen Bezirkspersonalrates nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Da es sich beim [neu aufzustellenden Kommando] um eine militärische Dienststelle handelt, gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz nicht unmittelbar. Das Soldatenbeteiligungsgesetz ermächtigt das Bundesministerium der Verteidigung, in einer Rechtsverordnung die militärischen Dienststellen zu bestimmen, in denen Bezirkspersonalräte gewählt werden. Die somit erforderliche Anpassung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung erfolgt von Amts wegen.“

Aktuell würden die Organisationsgrundlagen für das Territoriale Führungskommando im Detail ausgeplant, erklärte der Staatssekretär. In Abhängigkeit davon sei festzulegen, ob und in welchem Umfang bis zur Wahl eines Bezirkspersonalrats bei dem neuen Kommando ein Übergangsmandat des Bezirkspersonalrats beim Kommando Streitkräftebasis bestehen könne.


Zu unserem Bildmaterial:
1. Generalmajor Carsten Breuer soll erster Befehlshaber des neuen Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr, dessen Aufstellung zum 1. Oktober 2022 geplant ist, werden.
(Bild: Bundeswehr)

2. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Kerstin Vieregge erkundigte sich bei der Bundesregierung nach Detailfragen zum neuen Territorialen Führungskommando. Die Aufnahme zeigt sie am 26. April 2018 während einer Plenarsitzung als Schriftführerin.
(Foto: Achim Melde/Deutscher Bundestag)

Kleines Beitragsbild: Symbolaufnahme „Bundeswehruniform mit den deutschen Farben“.
(Bild: nr)


Kommentare

  1. dirk ruschmann | 2. September 2022 um 14:54 Uhr

    Breuer ist längst zum „Dreisterner“ befördert worden.

    • Redaktion | 6. September 2022 um 15:42 Uhr

      Sehr geehrter Herr Ruschmann,

      Danke für Ihren Hinweis, Sie haben recht: Wie uns der IP-Stab des Verteidigungsministeriums auf Anfrage mitteilte, wurde Carsten Breuer am 7. Juli 2022 zum Generalleutnant befördert.

      Die Redaktion

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