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München/Berlin. Am 9. Juli dieses Jahres begann vor dem Landgericht I in München der Prozess gegen einen 36 Jahre alten Afghanen, der im Mai 2020 ein Auto rauben und damit in der Landeshauptstadt auf dem Marienplatz „Christen töten“ wollte. Der Mann war zuvor bereits mehrfach in Fachkliniken behandelt worden. Das Vorhaben scheiterte, weil es ihm nicht gelungen war, ein Tatfahrzeug zu kapern. Fahrzeuge als Waffen – eine besorgniserregende Entwicklung auch in Deutschland …

Der mit einem Messer und einem Hammer bewaffnete Afghane hatte im Münchner Zentrum nacheinander vier Autofahrer an einer roten Ampel abgepasst und versucht, gewaltsam in deren Fahrzeuge einzudringen. Zivilpolizisten, die zufällig in der Nähe waren, konnten ihn schließlich überwältigen. Wahrscheinlich entging München an diesem Maitag nur mit Glück einem Blutbad. Der Angreifer soll nach Zeugenaussagen mit dem Hammer auf die Autos eingeschlagen und dabei „Allahu Akbar“ („Allah ist groß“) gerufen und sich nach seiner Festnahme auf die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) bezogen haben. Die Ermittler sprachen später von einem islamistischen Motiv.

Es gab in Deutschland in der jüngsten Vergangenheit noch weitere schwere Delikte, bei denen Fahrzeuge als Tatwaffe genutzt wurden. Allerdings war hier die Motivlage „profan“ und nicht „islamistisch“ begründet.

So raubte am 7. Oktober 2019 im mittelhessischen Limburg ein damals 32-jähriger Syrer einen Lkw und rammte anschließend damit mehrere Autos. 18 Menschen wurden verletzt. Das Limburger Landgericht verurteilte den Täter am 20. November 2020 zu neun Jahren Haft. Die Tat sei als versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung zu werten, so das Gericht. Die Ermittlungen hätten allerdings „keinen Beleg für eine politisch motivierte Tat“ ergeben, teilte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main während des Prozesses mit. Der Angeklagte selbst erklärte sein Verhalten mit übermäßigem Rauschmittelkonsum.

Am 7. April 2018 raste im westfälischen Münster ein zu dem Zeitpunkt 48-jähriger deutscher Staatsbürger mit einem Kleinbus im Stadtzentrum in eine Menschengruppe. Vier Personen starben, mehr als 20 Menschen wurden teils schwer verletzt. Der Täter erschoss sich anschließend selbst. Die Polizei schloss später nach den Ermittlungen einen politischen oder extremistischen Hintergrund aus. Die Tat sei offenbar ein erweiterter Suizid gewesen, hieß es.

Mögen die Motive für derartige Gewalttaten auch noch so unterschiedlich sein, so zeigt sich dennoch ein beklemmender Trend: Personen- und Lastkraftwagen werden immer häufiger eingesetzt, um Menschen zu verletzten und zu töten.

In knapp drei Jahren mehr als 300 politisch motivierte Straftaten mit Fahrzeugen

Wie die Bundesregierung nun mitteilte, wiesen im Jahreszeitraum 2019 bis 2021 insgesamt 301 politisch motivierte Straftaten das Untertatmittel „Verkehrsmittel/Fahrzeug“ auf (Stand 15. Juli 2021). Davon werden 80 Straftaten der politisch links motivierten Kriminalität zugerechnet, 79 Straftaten der politisch rechts motivierten Kriminalität. Dies geht aus der Regierungsantwort vom 28. Juli auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hervor. Angefragt hatten zum Themenkomplex „Autos als Waffen – Fahrzeugattacken in der Bundesrepublik Deutschland“ die Abgeordneten Gökay Akbulut, André Hahn und Martina Renner.

36 Straftaten konnten dem Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität – ausländische Ideologie“ zugerechnet werden, drei Straftaten der „Politisch motivierten Kriminalität – religiöse Ideologie“. 103 Straftaten wurden unter „Politisch motivierten Kriminalität – nicht zuzuordnen“ verbucht.

Insgesamt wurden von 2019 bis Juli 2021 im Zusammenhang mit Gewalttaten, bei denen das Untertatmittel „Verkehrsmittel/Fahrzeug“ zum Einsatz kam, 38 Menschen leicht und drei Menschen schwer verletzt. Nach Regierungsangaben ist demnach in diesem Zeitraum ab 2019 niemand im Zusammenhang mit den genannten 301 Straftaten zu Tode gekommen. Lediglich drei der beschriebenen 301 politisch motivierten Straftaten mit dem Untertatmittel „Verkehrsmittel/Fahrzeug“ werden von den Behörden mit der Deliktsqualität „Terrorismus“ gekennzeichnet.

„Vehicle Attacks“ – lange Zeit eine Variante des islamistischen Terrors

Bisher wurden sogenannte „Vehicle Attacks“ in der breiten Öffentlichkeit fast ausschließlich mit islamistischen Terroranschlägen in Verbindung gebracht. Erinnern wir uns an dieser Stelle:

14. Juli 2016, Nizza: Ein gemieteter Lastwagen fährt am französischen Nationalfeiertag auf der Strandpromenade der Hafenstadt in die Menschenmenge. 86 Personen aus 21 Nationen sterben. Der aus Tunesien stammende Attentäter wird noch im Lastwagen sitzend von Sicherheitskräften erschossen.

19. Dezember 2016, Berlin: Ein gekaperter Sattelzug rast auf das Gelände des Weihnachtsmarkts am Breitscheidplatz. Zwölf Personen kommen ums Leben (darunter der vom Attentäter zuvor erschossene polnische Fahrer des Trucks), rund 70 Menschen werden verletzt. Bei dem Angreifer handelt es sich um den Tunesier Anis Amri, der später auf seiner Flucht in Italien gestellt und erschossen wird.

22. März 2017, London: Auf der Westminster-Bridge steuert ein Attentäter in einer dunklen Geländelimousine in eine Gruppe von Fußgängern, anschließend sticht er mit einem langen Messer einen Polizisten nieder. Sechs Personen sterben, etwa 40 Menschen werden verletzt. Die Polizei erschießt den Attentäter, einen zum Islam konvertierten gebürtigen Briten. Die Terrororganisation IS reklamiert den Anschlag später für sich.

7. April 2017, Stockholm: Ein usbekischer Täter steuert in der Stockholmer Innenstadt einen gestohlenen Lkw gezielt in eine Fußgängerzone. Dabei werden fünf Menschen getötet sowie 15 weitere zum Teil schwer verletzt. Der Attentäter bekennt sich nach seiner Festnahme zum IS. Er wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

3. Juni 2017, London: Auf der London Bridge in der britischen Hauptstadt fahren drei islamistische Terroristen mit einem Lieferwagen Passanten an und attackieren diese anschließend mit Küchenmessern und Macheten. Acht Personen sterben, 48 werden verletzt. Polizisten erschießen die drei Männer. Auch zu diesem Anschlag bekennt sich die Terrormiliz IS.

19. Juni 2017, Paris: Auf der Avenue des Champs-Élysées, der berühmten Prachtstraße im Herzen von Paris, rammt ein Mann einen Kleinbus der Gendarmerie. Das Auto des Angreifers geht dabei in Flammen auf, der Täter kommt ums Leben. Die Ermittler finden später im Fahrzeugwrack mehreren Gasflaschen und Sprengstoff, dazu ein Sturmgewehr und etliche Handfeuerwaffen. Sie gehen von einem islamistisch motivierten Terroranschlag aus.

17. August 2017, Barcelona: Bei diesem Terroranschlag in der spanischen Hafenstadt fährt ein Attentäter mit einem Lieferwagen durch eine Menschenmenge auf dem Boulevard La Rambla. Dabei werden 14 Menschen getötet und rund 120 verletzt. Auf der Flucht ersticht der Attentäter ein weiteres Opfer. Am 21. August wird er von der Polizei erschossen. Kurz nach der Attacke in Barcelona steuern fünf Männer im Badeort Cambrils rund 100 Kilometer südwestlich von Barcelona ein Auto in eine Gruppe von Passanten. Dabei stirbt eine Frau, sieben weitere Passanten werden verletzt. Die Polizei erschießt die Terroristen. Den Erkenntnissen der Behörden zufolge hatte die Gruppe zunächst größere Anschläge geplant. Nach dem Verlust ihres Sprengstofflagers in einem Haus in Alcanar (etwa 200 Kilometer südwestlich von Barcelona) am 16. August entschieden sich die Terroristen dann kurzfristig für den Anschlag mit einem Lieferwagen auf dem Ramblas-Boulevard. Der IS beanspruchte die geistige Urheberschaft für diese Verbrechen später für sich. Im Mai dieses Jahres verurteilte eine Kammer des spanischen Staatsgerichtshofes in Madrid drei Hintermänner der Attacken von Barcelona und Cambrils zu teils langen Haftstrafen.

Die Chronologie dieser offenbar von der Terrorbewegung „Islamischer Staat“ beeinflussten oder sogar angeordneten „Vehicle Attacks“ ist eng verbunden mit dem Namen Abu Mohammed al-Adnani. Der nach Geheimdiensterkenntnissen am 30. August 2016 bei Gefechten im nordsyrischen Aleppo umgekommene Syrer war nicht nur der oberste Pressesprecher des IS und der Verantwortliche für Operationen im Ausland sowie Terroranschläge in Europa. Al-Adnani war auch eines der Gründungsmitglieder des IS und galt bis zu seinem Tod als das Gesicht der radikalen Islamisten schlechthin.

Im September 2014 hatte al-Adnani dazu aufgerufen, „Ungläubige“ in westlichen Staaten aus Rache für die Beteiligung ihrer Heimatländer am Kampf gegen den IS zu töten. Der Propagandist listete dazu in seiner verbreiteten Botschaft verschiedene Möglichkeiten auf, Zivilisten und Soldaten „ohne großen logistischen Aufwand“ umzubringen – darunter auch die Tatwaffen „Auto und Lastkraftwagen“ …

Verheerende Taten, unendliches Leid und erstaunlich milde Strafen

Dass mittlerweile Kraftfahrzeuge nicht nur von radikalisierten und fanatisierten Islamisten als Schreckensinstrumente eingesetzt werden, ist zuletzt immer deutlicher geworden. Aber bis zu dieser Erkenntnis hat es gedauert. So hieß es noch am 23. November 2020 in der Regierungsantwort auf eine entsprechende Frage der Linken: „Nach Einschätzung der Bundesregierung stellen ,Fahrzeug-Attacken‘ […] für den Phänomenbereich ,Politisch motivierte Kriminalität rechts‘ grundsätzlich keinen üblichen Modus Operandi dar. Insofern ist grundsätzlich und nach heutigem Kenntnisstand von keiner erhöhten Gefährdungslage durch ,Fahrzeug-Attacken‘ von Rechtsextremisten, Neonazis, Rassisten oder Personen aus dem Umfeld der extrem rechten Szene für die Bevölkerung auszugehen.“ Grundsätzlich?

Diese Sichtweise vertrat die Bundesregierung immer noch zu einem Zeitpunkt, als die Fachzeitschrift der rechte rand bereits eine ganze Reihe von „Vehicle Attacks“ aufgelistet hatte, die in Deutschland von Tätern aus dem rechten Spektrum verübt worden waren. (Anm.: Zu den Gründern der Zeitschrift gehörte unter anderem Jürgen Trittin, der frühere Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Grünen.) So dokumentierte der rechte rand beispielsweise folgende Straftaten:

21. Dezember 1985, Hamburg: Ein 26 Jahre alter, aus der Türkei stammender Mann und seine Begleiter werden am Abend in Hamburg-Hohenfelde vor einer als Treffpunkt von Neonazis bekannten Kneipe angegriffen. Sie flüchten vor den Skinheads. Mit einem Auto verfolgen die Täter – bewaffnet mit Knüppeln, Ketten und Baseballschlägern – die Gruppe. Der 26-Jährige wird mit dem Wagen angefahren, unter dem Fahrzeug eingeklemmt und bewusstlos geschlagen. Er stirbt drei Tage danach an seinen Verletzungen im Krankenhaus.

19. September 1998, Rostock: Etwa 15.000 Menschen demonstrieren gegen einen NPD-Aufmarsch von rund 3000 Neonazis im Rostocker Stadtteil Dierkow. Ein Auto mit Neonazis aus Nordrhein-Westfalen rast plötzlich auf eine nahe Kreuzung zu, hält dort mit quietschenden Reifen, wendete und beschleunigt dann. Auf der Straße stehen mehrere Personen, ein 28 Jahre alter Demonstrant wird von dem Wagen frontal erfasst und lebensgefährlich verletzt. Erst nach Wochen kann das Opfer die Klinik wieder verlassen. Anfangs ermittelt eine Mordkommission, später geht es nur noch um die Verursachung eines Unfalls. Der Fahrer wird wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt und muss eine Entschädigung zahlen. Das Geschädigte leidet bis heute an den Folgen des Angriffs.

1. Oktober 2011, Freiburg: Auf einem Parkplatz nahe der Autobahn 5 treffen sich Neonazis auf dem Weg zu einer Veranstaltung der „Kameradschaft Südsturm Baden“. Ein verurteilter ehemaliger Kandidat der NPD und Mitglied einer neonazistischen „Kameradschaft“ fährt bei diesem Treffen mit seinem Auto in eine Gruppe von Nazigegnern und verletzte drei von ihnen zum Teil schwer. Anfang 2014 wird der Fahrer vom Landgericht Freiburg freigesprochen, da das Gericht nicht ausschließen mochte, dass dieser „in Notwehr“ gehandelt habe.

7. Januar 2012, Haigerloch: Bei einem Volksfest im baden-württembergischen Haigerloch im Zollernalbkreis kommt es zu Pöbeleien und Rangeleien zwischen Neonazis und anderen Festbesuchern. Ein 22-jähriger Neonazi steigt in sein Auto und fährt in eine Gruppe von Menschen, erfasste und verletzte drei von ihnen mit seinem Fahrzeug. Später gesteht der Mann die Tat und wird zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

14./15. April 2017, Cottbus: Ein junger Autofahrer aus Sachsen erfasst mit seinem Fahrzeug in der Nacht eine 22-jährige Studentin aus Ägypten. Drei Tage später stirbt die Frau im Krankenhaus an ihren Verletzungen. Die Polizei geht anfänglich von einem Unfall aus. Doch Aussagen von Zeugen rückten den Vorgang in ein anderes Licht. Der Fahrer habe vor dem Zusammenstoß an einer Straßenbahnhaltestelle in der Innenstadt in einer 30er-Zone das Fahrzeug noch beschleunigt, so die Zeugen. Einer der drei Insassen des Autos habe dann das Opfer und ihre ägyptischen Begleiter rassistisch beschimpft. Erst nachdem die Presse diese Darstellungen öffentlich macht, leitet die Staatsanwaltschaft neben Ermittlungen gegen den Autofahrer wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung auch Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung und Beleidigung ein. Der Fahrer wird im Januar 2020 vom Amtsgericht Cottbus wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Dagegen legt der damals 22-Jährige Berufung ein (das Landgericht will jetzt den Fall komplett neu aufrollen – wegen der Coronavirus-Pandemie mit großer zeitlicher Verzögerung). Das Verfahren gegen den Beifahrer wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Beleidigung wird aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Auch weiterhin durch den rechten Bereich keine „konkrete Gefährdung“?

Mittlerweile ist die Bundesregierung bei ihrer Einschätzung zum Thema „Fahrzeugattacken“ im Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) im rechten Spektrum zu einer etwas modifizierten Sicht gekommen. Hatte sie im November noch davon gesprochen, dass man hier „grundsätzlich keinen üblichen Modus Operandi“ sehe, so heißt es nun in der Antwort vom 28. Juli 2021 wesentlich vorsichtiger: „Nach Einschätzung der Bundesregierung stellen die in Rede stehenden ,Fahrzeug-Attacken‘ im Phänomenbereich ,PMK rechts‘ bislang keinen üblichen Modus Operandi dar.“ Bislang! Derartige Straftaten seien in der Regel nicht prognostizierbar, heißt es weiter. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um Taten mit spontanem Tatentschluss, und zwar von mitunter auch irrational agierenden beziehungsweise fanatisierten Tätern, handele. Derzeit seien der Bundesregierung keine Erkenntnisse oder Hinweise aus diesem Bereich bekannt, die auf eine konkrete Gefährdung durch diesen Modus Operandi hinwiesen.

Wenn sich da die Experten, die ja die aktuelle Statistik für die Jahre 2019 bis Juli 2021 kennen müssten, nicht irren. Der „ideologische Überbau“ und die Selbstradikalisierung bei den Rechten (Stichwort „Terror der einsamen Wölfe“) unterscheidet sich in so mancher Hinsicht nicht von den Antrieben für terroristisches Tun einer al-Adnani-Gefolgschaft. Fanatismus bleibt Fanatismus – egal in welchem Gewand …

Kehren wir zum Schluss noch einmal kurz zurück zu dem vereitelten Anschlag in München vom Mai 2020. Der Täter aus Afghanistan, der geplant haben soll, mit einem gekaperten Auto „möglichst viele Christen“ in der Münchner Fußgängerzone zu töten, muss in die Psychiatrie. Das Landgericht München I ordnete am 14. Juli dieses Jahres die entsprechende Unterbringung an. Damit sei die Kammer den weitgehend gleichlautenden Anträgen von Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung gefolgt, so ein Gerichtssprecher.


Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin: Die Aufnahme vom Abend des 19. Dezember 2016 zeigt den Sattelzug, mit dem der Tunesier Anis Amri bei seiner Terrorfahrt über den nahen Weihnachtsmarkt elf Personen getötet und fast 70 Menschen verletzt hatte. Amris hatte zuvor auch den Fahrer des Lkw erschossen. Die Terrormiliz IS verbreitete am nächsten Tag auf ihrer Website die Meldung, der Täter habe als „Soldat des Islamischen Staates“ gehandelt.
(Foto: Andreas Trojak/Wikipedia/Wikimedia Commons/unter Lizenz CC BY 2.0 –
vollständiger Lizenztext: https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)

Kleines Beitragsbild: Ein 20-Jährige mit österreichischer und nordmazedonischer Staatsangehörigkeit tötete am Abend des 2. November 2020 in einem beliebten Ausgehviertel in Wien vier Menschen und verletzte mehr als 20 weitere. Der Attentäter wurde von der Polizei erschossen. Der IS reklamierte die Tat für sich. Der Täter war bereits zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er versucht hatte, nach Syrien zu reisen, um dort auf der Seite der Terrororganisation zu kämpfen. Das Symbolbild zeigt die vielen Kerzen, die später von Passanten am Ort des Geschehens entzündet wurden.
(Foto: UnratedStudio/unter Pixabay License = freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis erforderlich)


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