menu +

Nachrichten


Kiel. Die Richter am Landgericht Kiel haben einen 32-jährigen Soldaten aus Rostock zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, weil er am 9. November 2017 zwei Kameradinnen vergewaltigt hatte. Die Tat hatte sich auf dem schleswig-holsteinischen Truppenübungsplatz Todendorf (Kreis Plön) ereignet. Dort war die Einheit des Hauptfeldwebels, der zum Tatzeitpunkt im Kfz-Bereich der Stabsversorgungsstaffel der Flugabwehrraketengruppe 21 in Prangendorf bei Rostock diente, zu einer mehrtägigen Schießübung angetreten. Nach Abschluss der Übung hatte es ein Grillfest gegeben.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die damals 18 und 21 Jahre alten Soldatinnen aus Rostock nach dem Grillfest auf dem Truppenübungsplatz vergewaltigt hatte. Der Mann, der zur Tatzeit betrunken war, bestritt auch während des Prozesses die Vorwürfe und sprach von „einvernehmlichem Sex“. Beide Opfer waren ebenfalls schwer alkoholisiert – im Urteil des Landgerichts heißt es: „Die Kammer ist überzeugt, dass der Angeklagte erkannt hat, dass die Nebenklägerinnen unfähig waren, einen den sexuellen Handlungen entgegenstehenden Willen zu bilden und dass er dies ausgenutzt hat.“

Alarmierte Feldjäger hatten den Unteroffizier festgenommen und der Polizei übergeben. Noch in der Nacht hatten die beiden Opfer den Mann angezeigt.

Schmerzensgeld und Kosten in Gesamthöhe von insgesamt 25.000 Euro

Nach Auffassung des Landgerichts Kiel war der Angeklagte nach dem Grillfest auf das Zimmer der beiden ebenfalls alkoholisierten Soldatinnen, die beide bereits schliefen, gegangen. Der Soldat habe das Zimmer mit dem Gefühl von „Da geht noch was“ betreten, sagte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung. Dies sei aber nicht der Fall gewesen.

Außer der Haftstrafe muss der 32-Jährige den Frauen je 9000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen zahlen. Wegen materieller Kosten wie beispielsweise Fahrtkosten summierte sich die Zahl bei einem Opfer auf gut 14.200 Euro. Der Prozess fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.


Zu unserem Bildmaterial: Symbolaufnahmen „Richtertisch“ aus dem Bildangebot von Pixabay, einmontiert in die Aufnahme ist das Deckblatt des Urteils des Kieler Landgerichts.
(Foto: Daniel Bone/unter Pixabay License = freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis erforderlich; Bildmontage: mediakompakt)

Kleines Beitragsbild: Die Symbolaufnahme zeigt einen Briefkasten im Eingangsbereich des Landgerichts Kiel.
(Bild: nr; grafische Bearbeitung: mediakompakt)


Kommentieren

Bitte beantworten Sie die Frage. Dies ist ein Schutz der Seite vor ungewollten Spam-Beiträgen. Vielen Dank *

OBEN