menu +

Nachrichten


Berlin. „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ – dies ist der Arbeitstitel eines 15 Seiten starken Papiers, das am 3. Juni der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Formuliert hat es der Koalitionsausschuss, das informelle Gremium der Regierungskoalition, nach mehr als 21 Stunden Verhandlungen. Die 57 „Eckpunkte des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets“ beschreiben das rund 130 Milliarden Euro teure Maßnahmenpaket, mit dem die Große Koalition nun in Zeiten der verheerenden Coronavirus-Pandemie die private Kaufkraft stärken, den Unternehmen Liquidität verschaffen und eine drohende Rezession abmildern will. Auch die Bundeswehr ist bedacht worden. Nach Informationen des Bundesministeriums der Finanzen sollen aus dem Gesamtpaket zahlreiche Projekte der und für die Streitkräfte finanziert werden. Dabei geht es dem Finanzministerium zufolge um eine finanzielle Größenordnung von insgesamt etwa 3,2 Milliarden Euro.

Eigentlich handelt es sich bei dem Hilfsprogramm der Bundesregierung um zwei Pakete: dem akuten „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ und einem „Zukunftspaket“. Die Bundesregierung beabsichtigt nun, geplante Aufträge und Investitionen im Gesamtvolumen von rund zehn Milliarden Euro im Rahmen ihrer Initiative vorzuziehen.

Dabei geht es insbesondere um Digitalisierungsvorhaben in der Verwaltung, um Sicherheitsprojekte und um neue Rüstungsprojekte mit hohem deutschen Wertschöpfungsanteil. Dies teilte die Regierung am 8. Oktober in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten Grigorios Aggelidis, Christian Dürr und Otto Fricke sowie weiterer Parlamentarier der Fraktion mit. Die Abgeordneten schreiben in ihrer Anfrage unter anderem: „Die Bundesregierung hat sich nach Kenntnis der Fragestellenden mittlerweile auf eine Aufteilung der Mittel für das Jahr 2020 und der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Ausfinanzierung der Projekte in den Folgejahren verständigt. Genauere Angaben zu den Investitionen und Aufträgen, die nun vorgezogen werden sollen, wurden nicht gemacht. Diese erscheinen den Fragestellern jedoch für eine Einschätzung der Zweckmäßigkeit dieser Maßnahme notwendig.“

Digitalisierungsvorhaben sowie Sicherheits- und neue Rüstungsprojekte

In dem Eckpunkte-Dokument des Koalitionsausschusses gibt es drei Bereiche, die im Hinblick auf die Bundeswehr von Bedeutung sind. Unter Punkt 10 heißt es: „Der Bund wird in allen Bereichen prüfen, inwieweit geplante Aufträge und Investitionen jetzt vorgezogen werden können. Insbesondere sollen Digitalisierungsvorhaben in der Verwaltung, Sicherheitsprojekte sowie neue Rüstungsprojekte mit hohem deutschen Wertschöpfungsanteil, die noch in den Jahren 2020 und 2021 beginnen können, sofort umgesetzt werden.“ Das Projektvolumenbeträgt hier zehn Milliarden Euro.

Der Punkt 49 hat mit einer Zukunftsinvestition zu tun. Der Ausschuss hat hier formuliert: „Die Fähigkeit zu souveränem Handeln im Cyber- und Informationsraum ist untrennbar mit digitaler Souveränität verbunden. Daher wollen wir ein Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr aufbauen, um die nationale Verfügbarkeit digitaler und technologischer Innovationen für öffentliche und private Bereiche zu verbessern und innovative und interdisziplinäre Forschung in einem sicheren Umfeld zu betreiben.“ Den Finanzbedarf geben die Verfasser des Dokuments mit 500 Millionen Euro an.

Nach aktuellem Stand soll allerdings kein neues Zentrum geschaffen werden. Die eingestellten 500 Millionen sollen für einen Zeitraum von zwei Jahren fast paritätisch auf die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg und die Universität der Bundeswehr München aufgeteilt werden.

Hinter der Bezeichnung „Flottenerneuerungsprogramm Behördenschiffe“, die in der Beschreibung des Punktes 35 zu finden ist, könnte sich möglicherweise auch ein Investitionsprojekt für die Deutsche Marine verbergen. Denn die Regierung will auch „die Schifffahrt als klimafreundliches Verkehrsmittel stärken, modernisieren und digitalisieren“. Unter anderem sollen neben zentralen baulichen Maßnahmen – wie beispielsweise Ufersanierungen oder Schleusen-Modernisierung – auch verschiedene Förderprogramme auf der Agenda stehen. Die Regierung erwähnt hier unter anderem das Förderprogramm „LNG-Betankungsschiffe“ sowie ein „Flottenerneuerungsprogramm Behördenschiffe“. Die Vorhaben, die in den Jahren 2020 und 2021 beginnen sollen, will man mit insgesamt einer Milliarde Euro zusätzlich ausstatten.

298,5 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2020 für die Bundeswehr

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP macht die Bundesregierung auch Angaben zu den jeweiligen Etatplänen. Beim Einzelplan 14, dem Wehretat, teilt sie mit: „Dem Einzelplan 14 wurden aus den im Bundeshaushalt 2020 bei Kapitel 6002 (Allgemeine Bewilligungen) unter Titel 812 03 – ,Investitionen im Rahmen des Konjunkturpakets 2020‘ – [deklarierten Ausgaben] Mittel in Höhe von 298,5 Millionen Euro zugewiesen. Damit können noch im Jahr 2020 die nachfolgend genannten Vorhaben finanzwirksam begonnen und die folgenden Haushaltstitel verstärkt werden. Der voraussichtliche deutsche Wertschöpfungsanteil ist jeweils angegeben.“ Die Bundesregierung listet dazu fünf Vorhaben auf:

Erstens Ausgaben für Sanitätsmaterial und Sanitätsgerät. Dies liest sich in der Regierungsantwort so: „Erstbefüllung Einsatzvorrat Einzelverbrauchsgüter sowie Einsatzaustauschvorrat Nichtverbrauchsgüter Sanität für NATO Response Force 2022 bis 2024 (Very High Readiness Joint Task Force-relevant)“. Den deutschen Wertschöpfungsanteil beziffert die Regierung hier mit 75 bis 90 Prozent.

Zweitens Beschaffung diverser Munitionstypen. Deutscher Wertschöpfungsanteil etwa 90 Prozent.

Drittens energetische Sanierungsmaßnahmen in Liegenschaften der Bundeswehr mit dem Ziel, die Nachhaltigkeit und Energieeffizienz der Liegenschaften zu fördern. Den deutschen Wertschöpfungsanteil schätzt die Regierung auf mehr als 80Prozent.

Viertens Eigenkapitalerhöhung BWI GmbH. Dazu die Erläuterung in der Regierungsantwort: „Notwendige Investitionen zur Umsetzung der zu beauftragenden Leistungen aus den vorgesehenen Maßnahmen im Herkules-Folgeprojekt sowie bei der Titelgruppe 55 des Kapitels 1413. Umfasst sind mobile Arbeitsplätze, wie beispielsweise Drucker, Scanner, VTC-Anlagen [VTC = Video Teleconference Center], Remote-Access-Service-Zugänge.“ Der deutsche Wertschöpfungsanteil liegt bei diesem Projekt laut Bundesregierung bei 50 bis 70 Prozent.

Fünftens Eigenkapitalerhöhung BwFuhrparkService GmbH „als nachhaltiger und wertvoller Impuls für die Landmobilität der Bundeswehr“. Deutscher Wertschöpfungsanteil schätzungsweise 50 bis 75 Prozent.


Zu unseren Symbolbildern: Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen ist das Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin. Nach der Ermordung des ersten Präsidenten der Treuhandanstalt, Detlev Karsten Rohwedder, am 1. April 1991 in Düsseldorf erhielt das Gebäude am 1. April 1992 seinen heutigen Namen. Im Jahr 1999 verlegte das Finanzministerium im Rahmen des Regierungsumzugs seinen ersten Dienstsitz von Bonn ins historische Berliner Regierungsviertel. Das Detlev-Rohwedder-Haus befindet sich hier an der Wilhelmstraße Ecke Leipziger Straße.
(Foto: Ilja C. Hendel/Bundesministerium der Finanzen)

Kleines Beitragsbild: Eingangsbereich des Bundesministeriums der Finanzen in Berlin.
(Foto: Ilja C. Hendel/Bundesministerium der Finanzen)


Kommentieren

Bitte beantworten Sie die Frage. Dies ist ein Schutz der Seite vor ungewollten Spam-Beiträgen. Vielen Dank *

OBEN