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Berlin/Koblenz/Suhl/ Oberndorf am Neckar. Es war und ist eine beschaffungspolitische Entscheidung, die das sprichwörtliche „Rauschen im Blätterwald“ auslöste. Am gestrigen Montag (14. September) wurde bekannt, dass sich das Verteidigungsministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) nun nach jahrelangem Auswahlverfahren endlich für einen Nachfolger des Bundeswehr-Standardgewehrs G36 entschieden hat. Ursprünglich hatten fünf verschiedene Anbieter ihr Interesse an dem Großauftrag hinterlegt: Neben der Colt Canada Corporation (Kitchener/Ontario, Kanada), SIG Sauer aus Eckernförde, C.G. Haenel aus dem thüringischen Suhl sowie den Kooperationspartnern Rheinmetall (Düsseldorf) und Steyr Mannlicher (Kleinraming in Österreich) war dies natürlich auch der Oberndorfer Waffenhersteller Heckler & Koch. Nach freiwilligem Verzicht waren am Schluss nur noch der Außenseiter C.G. Haenel und „Hoflieferant“ Heckler & Koch – so Wirtschaftsredakteur Gerhard Hegmann in seinem heutigen WELT-Beitrag über die Beschaffungsentscheidung – im Bieterrennen. Als schließlich gestern die Obleute des Verteidigungsausschusses vom Ministerium über die finale Entscheidung informiert wurden, kam Bewegung in den Blätterwald …

Das neue Sturmgewehr der Bundeswehr und damit die neue Standardwaffe der Truppe soll aus Thüringen kommen. Den Zuschlag erhielt C.G. Haenel, nicht Heckler & Koch. Die Medien sprachen danach von einem „Paukenschlag“, von einem „Schock“ für das unterlegene Unternehmen aus Baden-Württemberg, von einer Niederlage von Heckler & Koch „gegen Ostdeutsche“, dem Ende einer „(Lieferanten)-Ära“ und von „Bundeswehr bricht mit Heckler & Koch“. Das Medienecho – gewaltig!

Der Beschaffungsauftrag – offizielle Bezeichnung „System Sturmgewehr Bundeswehr“ – hat nach Angaben des BAAINBw einen geschätzten Wert von rund 245 Millionen Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Die geplante Gesamtabnahme der Serie ist in der Auftragsbekanntmachung mit 120.000 Stück angegeben. Dazu kommen soll noch „Zubehör in unterschiedlichen Mengen“ (wie beispielsweise Bajonett mit Scheide und Tragevorrichtung, Manöverpatronengerät, Waffenreinigungsgeräte, Magazine, Trageriemen oder Transporttaschen).

„Über die Lebensdauer die höchste Wirtschaftlichkeit aller Angebote“

Haenel lieferte der Bundeswehr bereits mit dem G29 ein Scharfschützengewehr (wir berichteten). Warum nun die Suhler auch den Großauftrag erhalten haben, versuchte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) nach Bekanntwerden der Regierungsentscheidung mit Verweis auf „Militärkreise“ zu erklären. Haenel habe in dem 2017 eingeleiteten Bieterverfahren eine Waffe vorgelegt, die sich in umfangreichen Tests „als etwas besser auf die Anforderungen des Militärs zugeschnitten“ und auch als „wirtschaftlich vorteilhaft“ erwiesen habe, zitierte die dpa die Quellen. Gleiches wusste auch der SPIEGEL zu berichten. Die Waffe von Haenel habe sich in den Tests, die unter Führung des BAAINBw gelaufen waren, „als technisch etwas besser erwiesen“ und sei zugleich auch im Angebot „wirtschaftlicher“, so das Magazin.

Daniela Vates, bundespolitische Korrespondentin der Frankfurter Rundschau, konnte offenbar das Schreiben einsehen, das Peter Tauber, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung, an die Politiker des Verteidigungsausschusses gerichtet hatte. Haenels Angebot „weist über die Lebensdauer die höchste Wirtschaftlichkeit aller Angebote auf“, zitierte sie aus der Korrespondenz (auf Twitter wiederholte Tauber später seine kurze Erklärung). Die BILD-Zeitung berief sich in ihrem Beitrag auf den Generalinspekteur der Bundeswehr: die Haenel-Variante sei „51 Millionen Euro günstiger“, so General Eberhard Zorn.

Teil einer internationalen Technologie-Holding in Abu Dhabi

Gernot Kramper, Redakteur „Wissen“ beim Wochenmagazin stern, hat sich näher mit dem Gewinner der Ausschreibung „System Sturmgewehr Bundeswehr“ und dem möglichen G36-Nachfolgeprodukt befasst (das Verteidigungsministerium hat bislang noch keine Details zu der favorisierten Waffe genannt). Er erinnert daran, dass die C.G. Haenel GmbH im Bieterverfahren auch deshalb als Außenseiter gegolten habe, weil die Firma keine aktuelle Erfahrung in der Produktion von Sturmgewehren habe vorweisen können. Allerdings, so Kramper, agiere Haenel nicht alleine, denn der Waffenproduzent gehöre ja zur Merkel-Gruppe.

Unseren Recherchen zufolge umfasst dieser Unternehmensverbund die Merkel Jagd- und Sportwaffen GmbH, die C.G. Haenel GmbH, die Caracal GmbH (alle drei Unternehmen mit Sitz in Suhl) sowie die BWO Elektronik GmbH, einen Werkzeugmaschinen- und Roboter-Steuerungsspezialisten aus Oberndorf am Neckar (wo auch Heckler & Koch residiert).

Die deutsche Merkel-Gruppe wurde 2007 von Caracal International LLC übernommen, einem Rüstungsunternehmen für Kleinwaffen mit Sitz in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate. Caracal selber gehört seit 2007 zur Tawazun Holding (ebenfalls Abu Dhabi). Damit ist auch die Merkel-Gruppe mit Haenel Teil der Technologie-Holding, die vornehmlich in den Bereichen Aerospace, Defense, Automotive, Metalle und Technologie investiert. Tawazun bezeichnet sich im firmeneigenen Onlineauftritt – frei übersetzt – als „Förderer der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie mit Schwerpunkt auf wirtschaftlicher Entwicklung“.

Über die wahrscheinliche G36-Nachfolgewaffe schreibt stern-Redakteur Kramper: „Die Waffe von Haenel [mit der Bezeichnung] MK556 basiert auf dem Sturmgewehr Caracal Automatic Rifle (CAR) 816.“ Und: „Der Maschinenkarabiner MK556 ist ein Vollautomat [für den militärischen Einsatz] im Kaliber 5,56 x 45 mm. Für den Zivilmarkt wird der Halbautomat Haenel CR223 hergestellt. Die Waffe wurde 2017 erstmals durch den Hersteller vorgestellt. Serienmäßig stehen Läufe mit 10,5″, 12,5″, 14,5″ und 16″ zur Verfügung. Das Magazin fasst 30 Schuss.“

C.G. Haenel hatte in den 1940er-Jahren das Sturmgewehr MK44 entwickelt – ein Gewehr, das nicht nur diese Waffenklasse begründete, sondern alle nachfolgenden Konstruktionen dieses Typs maßgeblich beeinflusst hat.

Das Gewehr MK556 soll übrigens in der halbautomatischen Version CR223 „schrittweise ab diesem Jahr“ bei der Polizei im Freistaat Sachsen eingeführt werden. Haenel soll insgesamt 2300 halbautomatische Gewehre liefern. Die Spezialeinsatzkräfte der sächsischen Polizei verwenden das CR223 bereits seit 2017.

Ergebnis der Auswertung durch Vergabestelle noch nicht rechtswirksam

Über das Vergabeverfahren „Sturmgewehr“ äußerte sich das Verteidigungsministerium erstmals offiziell am heutigen Dienstag (15. September) in einer Pressemitteilung. Darin heißt es, das Verfahren sei jetzt „einen weiteren großen Schritt vorangekommen“. Aus der nun abgeschlossen Auswertung der Angebote durch die Vergabestelle des Beschaffungsamtes in Koblenz sei mit der Firma C.G. Haenel GmbH ein Ausschreibungssieger hervorgegangen.

Das Ministerium erklärt weiter: „Am 14. Mai 2020 wurden die im Vergabeverfahren ,System Sturmgewehr Basiswaffe‘ verbliebenen Bieter zur Abgabe eines Best And Final Offer (BAFO) aufgefordert. Die Frist zur Angebotsabgabe endete am 22. Juni 2020. Die eingegangenen Angebote der Bieter wurden durch die Vergabestelle zwischenzeitlich ausgewertet. Aus dieser Auswertung ist die C.G. Haenel GmbH als Ausschreibungssieger hervorgegangen.“

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Ergebnis der Auswertung noch nicht rechtswirksam ist. Unterlegenen Bietern stehe immer der Rechtsweg offen. Der Pressetext schließt mit dem Hinweis: „Die Entscheidung der Vergabestelle ist zudem noch vorbehaltlich der parlamentarischen Billigung im Rahmen der 25-Millionen-Euro-Vorlage. Die dafür benötigten Unterlagen werden derzeit vorbereitet mit dem Ziel einer parlamentarischen Befassung Ende 2020.“

Daniela Vates merkte für die Leser der Frankfurter Rundschau an: „Im Verteidigungsministerium heißt es, wenn der Bundestag zustimme und es keine weiteren Verzögerungen gebe, könnten die Soldaten die neuen Gewehre 2023 in den Händen halten. Acht Jahre wären dann vergangen nach der Entscheidung der damaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, das bisherige, von Heckler & Koch produzierte Sturmgewehr G36 ab 2019 auszumustern. Ein Gutachterstreit über die Treffsicherheit des Gewehrs bei Hitze und Dauerbelastung war vorausgegangen.“

Ein harter Rückschlag für Heckler & Koch zur Unzeit?

Bei Heckler & Koch, Hersteller der aktuellen Bundeswehr-Standardwaffe G36, herrscht „tiefer Frust“. So zumindest beschreibt der SPIEGEL nach Bekanntwerden der ministeriellen Entscheidung die Gemütslage in Oberndorf am Neckar. Wie das Magazin berichtet, soll der frühere Mehrheitsgesellschafter Andreas Heeschen „eine regelrecht verbitterte Mitteilung an führende Mitarbeiter und politische Entscheidungsträger in Berlin“ versandt haben, in der er „die Entwicklung zutiefst bedauert“. Heeschen war seit 2002 Mehrheitseigner von Heckler & Koch, wurde aber durch den Einstieg der in Luxemburg ansässigen Finanzholding Compagnie de Développement de l’Eau – kurz CDE – von Nicolas Walewski weitgehend entmachtet (siehe auch unsere früheren Beiträge hier und hier).

Ein Kommentar in der Nachrichtensendung Tagesschau beleuchtete ebenfalls die Verfassung der baden-württembergischen Firma: „Für Heckler & Koch ist die Berliner Entscheidung ein harter Rückschlag zur Unzeit. Das Unternehmen ist hoch verschuldet – seine Finanzverpflichtungen von 249 Millionen Euro sind in etwa so hoch wie der Jahresumsatz (2019: 239 Millionen Euro). Nach zwei Verlustjahren wirtschaftete H&K zuletzt zwar wieder profitabel. Dennoch bleibt die Situation angesichts der weiterhin ungelösten Schuldenproblematik angespannt.“

Unterlegenes Unternehmen spricht von „ausgiebiger juristischer Überprüfung“

Mittlerweile denkt Heckler & Koch laut über rechtliche Schritte gegen die Vergabeentscheidung nach. Dies erklärte Vorstandschef Jens Bodo Koch in einem heute (15. September) veröffentlichten Pressestatement des Unternehmens.

Der Pressetext beginnt mit dem Hinweis: „Heckler & Koch ist heute informiert worden, dass keines seiner beiden Angebote bei der Sturmgewehr-Ausschreibung der Bundeswehr zum Zuge kommen soll. ,Vorbehaltlich einer ausgiebigen juristischen Überprüfung bedauern wir diese Entscheidung‘, sagt der Vorstandsvorsitzende Jens Bodo Koch. ,Gleichzeitig sind wir aber von der Qualität sowohl des HK416 als auch des HK433 absolut überzeugt. Diese Qualität ist uns auch im Rahmen dieser Ausschreibung von der Bundeswehr bestätigt worden. Wir müssen mit unseren Produkten keinen Wettbewerb scheuen.‘ Das zeigen auch die nach wie vor sehr gut gefüllten Auftragsbücher.“

Wie Koch erklärte, sei die Zahl der Bestellungen aus aller Welt höher als man derzeit abarbeiten könne und die Nachfrage weiter hoch. Heckler & Koch sei und bleibe wieder ein profitables Unternehmen. Aus diesem Grund würden sich aus Sicht des Vorstands auch keine unmittelbaren Folgen für die Beschäftigten am Standort Oberndorf ergeben. Dazu versicherte Finanzvorstand Björn Krönert in der Pressemitteilung: „Wir haben nach dem Wechsel des Mehrheitsaktionärs vor einigen Wochen erklärt, dass die Jobs in Oberndorf sicher sind. Daran hat sich nichts geändert.“

Heckler & Koch gibt danach noch einmal zu bedenken: „Das unterbreitete Angebot für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr basierte auf den breiten Erfahrungen des Unternehmens mit Aufträgen dieser Größe, auf einer realistischen und gewissenhaften Kostenkalkulation für ein Hightech-Produkt und auf der Verantwortung der Firma für den Erhalt von 950 Arbeitsplätzen am Standort Oberndorf.“ Außerdem habe man für die Bundeswehr-Ausschreibung „das ohnehin technisch schon hoch entwickelte HK416“ nochmals verbessert und nachweislich alle Ausschreibungsbedingungen erfüllt. Dieses Gewehr habe sich seit seiner Markteinführung zum europäischen Sturmgewehr gemausert. Es befinde sich in zahlreichen NATO-Ländern im Einsatz. Derzeit führten auch das Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr sowie die Kampfschwimmer diese Waffe als G95k ein.

Vorstandsvorsitzender Koch kündigte abschließend an: „Wir werden die Entscheidung nun juristisch ausführlich prüfen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“

Transparenz und Chancengleichheit für Bieter und Bewerber

Beginnend mit der offiziellen Benachrichtigung der im Vergabeprozess unterlegenen Partei beginnt eine zweiwöchige Frist, in der juristisch gegen die Auswahlentscheidung vorgegangen werden kann. Momentan ist die getroffene Entscheidung der Vergabestelle noch unter Vorbehalt (im Hinblick auf eine mögliche Rüge oder ein gerichtliches Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer). Ziel eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist vor allem die Gewährleistung von Transparenz und Chancengleichheit für Bieter und Bewerber.

In erster Instanz sind die Vergabekammern zuständig, in zweiter Instanz die Vergabesenate der Oberlandesgerichte. Die Vergabekammern sind Behörden und entscheiden zwar durch Verwaltungsakt, das Verfahren ist aber gerichtsähnlich ausgestaltet.

Nachprüfungsverfahren wirken sich meist negativ auf den Zeitablauf eines Vergabeverfahrens und auf die Auftragsvergabe aus. Mit einer Prüfung der Ausschreibung vor der Vergabekammer könnte Heckler & Koch den Prozess zumindest massiv verzögern. In der Regel dauern die Verfahren vor der Kammer mehrere Monate, das Bundesministerium der Verteidigung kennt dies bereits aus anderen großen Rüstungsprojekten.

Waldemar Geiger befasste sich heute in einem Beitrag für die Online-Informationsplattform Soldat & Technik ebenfalls mit dem Thema „System Sturmgewehr Bundeswehr“ und der Vergabeentscheidung. Über den weiteren Prozess – einmal von einem möglichen Einspruch des Waffenherstellers Heckler & Koch und der Billigung der 25-Millionen-Euro-Vorlage durch den Haushaltsausschuss abgesehen – schreibt Geiger: „Die Bundeswehr plant nach eigenen Angaben, dass das ,System Sturmgewehr Bundeswehr‘ in insgesamt vier Losen gebilligt und beschafft werden soll. Über die 25-Millionen-Vorlage des 1. Loses sollte ursprünglich in der letzten Oktoberwoche im Haushaltsausschuss verhandelt werden. Die Lose 2 bis 4 sowie die separat ausgeschriebenen Laserlichtmodule und Waffenoptiken standen für Mitte Dezember 2020 auf der Agenda. Ob nun Ende 2020 über alle Lose gemeinsam entschieden werden soll oder sich der komplette Prozess um mehrere Monate nach hinten verschiebt, geht aus der [Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums vom 15. September] nicht hervor.“ Der Autor rechnet damit, dass eine Vertragsunterzeichnung mit der C.G. Haenel GmbH wohl erst frühestens Ende 2020 erfolgen kann.

Redaktioneller NACHBRENNER I

Am 21. September versandte die Geschäftsleitung des Unternehmens C.G. Haenel ein dreiseitiges Statement (Überschrift „Haenel MK556 – das Sturmgewehr entwickelt und produziert in Suhl, Germany“) zum Entscheid des Verteidigungsministeriums vom 15. September zum neuen Sturmgewehr der Bundeswehr. Wir dokumentieren nachfolgend die Medien-Informationen aus Suhl ungekürzt:

Nach einem mehrjährigen anspruchsvollen Auswahlverfahren setzte sich das Haenel MK556 in der Ausschreibung um das neue Sturmgewehr für die Bundeswehr gegen namhafte nationale und internationale Konkurrenz durch. Das Produkt erfüllt den in der Ausschreibung definierten Anspruch des Bundeswehr-Beschaffungsamts am besten; es überzeugt in der Summe aus praktischer Erprobung, Produktleistung und wirtschaftlichstem Gesamtangebot. C.G. Haenel-Geschäftsführer Olaf Sauer verweist darauf, dass Varianten dieser Waffe bereits bei deutschen Polizeibehörden und Spezialeinheiten erfolgreich eingeführt sind und sich in der Praxis bewährt haben.

Die Firma C.G. Haenel ist ein Spezialist für die Entwicklung von Feuerwaffen. Als Teil der Merkel-Gruppe fertigt Haenel am Standort Suhl in einem ebenso leistungsfähigen wie modernen Produktionsunternehmen mit hoher Fertigungstiefe. Die Unternehmensgruppe bildet alle Kernkompetenzen des Waffenbaus mit 120 spezialisierten und hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ideal ab. Olaf Sauer: „Insbesondere die Rohrfertigung als einer der wesentlichen Faktoren für hochwertige Qualität ist am Standort Suhl in der Merkel-Gruppe mit den erforderlichen Kapazitäten vorhanden.“

C.G. Haenel und die Merkel-Gruppe genießen in Behördenkreisen eine exzellente Reputation für Produktqualität, Liefertreue und den verantwortungsvollen Umgang mit Waffenrecht und Waffenexporten. Haenel stellt diese Qualitäten auch gegenüber der Bundeswehr bereits seit Jahren unter Beweis.

Die Merkel-Gruppe hat eine bis in das 19. Jahrhundert zurückgehende Firmengeschichte; Merkel Jagd- und Sportwaffen und C.G. Haenel sind heute die letzten in der historischen Waffenstadt Suhl verbliebenen industriellen Produzenten. Die Firmengruppe pflegt zugleich die Kultur der Büchsenmacherei für die Jagd mit anspruchsvollen, handwerklich gefertigten Jagdgewehren und innovativen Jagdwaffenkonzepten.

In der Nachwendezeit hat die Unternehmensgruppe viele Wirren durchlebt und letztlich erst mit der Übernahme durch die Caracal LLC aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (UAE) eine sichere und langfristig orientierte Perspektive gefunden. Seit 2007 wurde erheblich in den Standort Suhl investiert: Gebäudeinfrastruktur, Maschinenpark und Produktportfolio (Jagd- und Behördengeschäft) wurden ausgeweitet und stetig verbessert, um die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu gewährleisten und Wachstum des Unternehmens sicherzustellen. Die Unternehmen der Merkel-Gruppe arbeiten dennoch wirtschaftlich selbst- und eigenständig „Made in Germany“ und haben dies im Rahmen der Ausschreibung auch detailliert nachgewiesen.

Die an langfristigen Zielen orientierte Unternehmensstrategie – in Verbindung mit hohen Investitionen in den Standort – sichert und schafft industrielle Arbeitsplätze in Suhl. Die Herstellung des Sturmgewehrs für die Bundeswehr wird mit einem Fertigungsanteil von rund 90 Prozent in Deutschland realisiert und speziell auch der Wirtschaftsregion Südthüringen zu Gute kommen.

Haenel als historische Marke aus dem Portfolio der Suhler Merkel-Gruppe nahm 2008 ihren Geschäftsbetrieb mit der Entwicklung und Produktion von Jagdgewehren auf. Wegen zunehmender Exportrestriktionen auch für Jagdwaffen erweiterte Haenel seine Unternehmensstrategie auf den Behördenmarkt. Dies war unvermeidbar, um die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern. Auch in diesem spezifischen Geschäftsfeld hat sich Haenel schnell einen guten Namen erarbeitet.

Redaktioneller NACHBRENNER II

Wie zu erwarten, geht der Kampf um den Beschaffungsauftrag für das neue Bundeswehr-Sturmgewehr in die nächste Runde. Am 24. September berichtete das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), die Zentralredaktion der Madsack-Mediengruppe, dass das Rüstungsunternehmen Heckler & Koch beim BAAINBw in Koblenz fristgerecht „eine Rüge gegen die Vergabeentscheidung des Verteidigungsministeriums an das Konkurrenzunternehmen Haenel“ eingereicht habe. Dies habe – so RND – ein Firmensprecher in Oberndorf mitgeteilt.

Die Rüge ist laut Vergaberecht Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte. Nächste Instanz wäre die Vergabekammer des Bundeskartellamts in Bonn. Letztendlich entscheidet das Parlament über die Auftragsvergabe.

Bei der rechtlichen Überprüfung der Vergabeentscheidung geht es nach RND-Informationen vor allem um die Fertigungskapazitäten des Konkurrenten Haenel und um die Testbedingungen im Auswahlverfahren.

Die Süddeutsche Zeitung zitierte in einem Bericht am 24. September Geschäftsführer Koch von Heckler & Koch. Dieser habe sich erst vor wenigen Tagen „kämpferisch und optimistisch gegeben, dass er am Ende doch noch mit seinem Modell HK416 zum Zuge [kommen kann]“. „Der Auftrag ist noch nicht vergeben“, so der Firmenchef gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Er sei zuversichtlich, weil die Argumente auf der Seite seines Unternehmens seien.

Die Tagesschau befasste sich am 24. September ebenfalls mit dem Thema „Neues Sturmgewehr für die deutschen Streitkräfte“. Vor dem Hintergrund der Rüge von Heckler & Koch äußerte sich in dem Beitrag der Düsseldorfer Anwalt und Vergaberechtler Jan Byok, Partner der internationalen Wirtschaftskanzlei Bird & Bird LLP. Byok schätzt, dass die aktuellen rechtlichen Schritte des Oberndorfer Waffenherstellers nur geringe Aussichten auf Erfolg haben werden. „Das Beschaffungsamt in Koblenz hat seine Bearbeitungsqualität im Rüstungsbereich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert“, sagte der Jurist. Da es bereits eine gerichtliche Vorgeschichte zwischen dem Beschaffungsamt und Heckler & Koch gebe, erwarte er außerdem, dass das Amt sich in diesem Fall „besonders gründlich und sorgfältig abgesichert“ habe.


Die Aufnahme zeigt die Militärwaffe Haenel MK556, dem vermutlichen Nachfolger des Bundeswehr-Sturmgewehrs G36.
(Bild: C.G. Haenel GmbH; Bildgestaltung mediakompakt)

Kleines Beitragsbild: Schütze mit dem Halbautomat Haenel CR223 – aus einem Produktblatt des Suhler Waffenherstellers.
(Bild: C.G. Haenel GmbH)


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