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Koblenz/Berlin. Die Bundeswehr verschiebt wegen der Coronavirus-Pandemie ihre Grundausbildung. Dazu erklärte vor Kurzem der Inspekteur des Sanitätsdienstes, Ulrich Baumgärtner, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Koblenz: „Es wäre jetzt zu gefährlich, die Rekruten an unseren Standorten auf engem Raum zusammenzufassen.“ Mittlerweile sind deswegen im Verteidigungsministerium Ausbildungsleitlinien für die Zeit der Corona-Krise erarbeitet worden. Ausbildende Teilstreitkräfte und militärische Organisationsbereiche sollen sich an diesen Leitlinien orientieren. Von der Verschiebung der Grundausbildung und den geplanten Anpassungen der Ausbildung an die gegenwärtige Situation sind momentan Rekruten mit den Diensteintrittsterminen April, Mai und Juni 2020 betroffen.

Das Ministerium betont in seiner Weisung ausdrücklich die Bedeutung der Grundausbildung für die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Die Grundausbildung findet also auf jeden Fall statt – wenn auch in modifizierter Form.

So wurde der „körperliche“ Dienstantritt für Rekruten der Diensteintrittstermine April, Mai und Juni 2020 jetzt auf den 2. Juni 2020 verschoben, um möglichst eine stärkere Verbreitung des Coronavirus in der Truppe zu vermeiden. Die zunächst angeordnete „häusliche Absonderung vor Dienstantritt“ sei daher nicht mehr erforderlich, so das Ministerium. Am jeweiligen Wohnort müssten allerdings unbedingt die einschlägigen Bestimmungen der Länder und Kommunen zur Eindämmung der Pandemie beachtet werden.

Ihre Ernennungsurkunden sollen die „Neuen“ per Postzustellungsurkunde erhalten. Die Rekruten werden von ihren jeweiligen Ausbildungseinheiten weiter individuell und ständig informiert.

Verkürzte Grundausbildung, E-Learning und ergänzende Ausbildung später

Wie Baumgärtner der dpa zudem sagte, werde die Grundausbildung vorerst von drei Monaten auf sechs Wochen verkürzt. Teils könnten auch die Wochenenden genutzt werden. Hinzu komme anschließend eine ergänzende Ausbildung. Rekruten, deren Dienstantritt verschoben wurde, sollten sich am Wohnort selbstständig auf ihren Dienst vorbereiten. Der Inspekteur des Sanitätsdienstes: „Wir versuchen jetzt schon, den Betroffenen mit E-Learning Grundlagen – wie beispielsweise das Soldatengesetz und das Wehrrecht – zu vermitteln.“

Zur Verfügung gestellt werden Informationspakete mit Lernstoff, die online abrufbar sind oder mit der Post zugestellt werden. Dabei geht es um Themengebiete wie die Dienstgradstruktur, den Auftrag der Bundeswehr oder spezielle Fragen des jeweiligen militärischen Organisationsbereichs. Ein Teil des Material umfasst – wie vom Inspekteur bereits angedeutet – die Themen „Innere Führung“, „Wehrbeschwerdeordnung“ und „Wehrdisziplinarordnung“.

Ausbildung in den ersten zwei Wochen vorrangig in Kleingruppen

Über den Tag des Dienstantritts teilte das Verteidigungsministerium mit: „Insofern weder Symptome von COVID-19 noch Kontakte mit Infizierten vorliegen, melden sich alle Rekrutinnen und Rekruten der Diensteintrittsdaten April, Mai und Juni 2020 am 2. Juni 2020 bei ihren Dienststellen und beginnen dort ihre Ausbildung. Öffentliche Verkehrsmittel sind dafür nach Möglichkeit zu meiden. Die Rekruten des Organisationsbereich ,Cyber/Informationsraum‘ treten ihren Dienst erst zum 1. Juli 2020 an.“

Um das Risiko einer späteren Einschleppung des Erregers SARS-CoV-2 in die Bundeswehr zu verringern, findet die Ausbildung nach Ministeriumsangaben „während der ersten vierzehn Tage im Wege einer Kohortenisolierung vorrangig in Kleingruppen“ statt. Auf Feierliche Gelöbnisse in der Öffentlichkeit werde man verzichten.

Generaloberstabsarzt Baumgärtner wünschte sich – so sagte er der dpa – abschließend: „Entscheidend für eine gezielte Steuerung der Pandemie in der Bundeswehr, aber auch in der Gesellschaft ist, dass in den kommenden Monaten Schnelltests und Antikörpertests entwickelt und verfügbar sein müssen, um flächendeckend und rasch herauszufinden, wer akut infiziert und wer schon immun ist.“ Der Inspekteur kann sich übrigens vorstellen, dass am 1. Oktober dieses Jahres „wieder die normale dreimonatige Grundausbildung startet“.


Unser Bildmaterial für diesen Beitrag stammt vom 21. März 2011 und zeigt Rekruten und Ausbilder der 5. Kompanie des Panzergrenadierbataillons 371 (Marienberg) bei der letzten „Rekrutenbesichtigung“ im Rahmen der Allgemeinen Wehrpflicht. Die Allgemeine Wehrpflicht wurde zum 1. Juli 2011 ausgesetzt. Davor – seit dem 1. Januar 2011 – betrug die Dauer des Grundwehrdienstes (und des Zivildienstes) sechs Monate. Die Rekrutenbesichtigung gilt als Abschlussprüfung der Allgemeinen Grundausbildung bei der Bundeswehr. Bis Ende 2011 hieß die Grundausbildung „Allgemeine Grundausbildung“ – kurz AGA.
(Foto: Sebastian Wilke/Bundeswehr)


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